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Unterstützung von Flüchtlingskindern: 300 Sprachlernklassen im neuen Schuljahr – Heiligenstadt: „Eine große Herausforderung – aber wir fangen nicht bei null an“

Das Niedersächsische Kultusministerium weitet seine Sprachförderangebote für Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingsgeschichte aus. So wird die Anzahl der Sprachlernklassen im kommenden Schuljahr 2015/2016 auf rund 300 erhöht, wie Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt heute (Mittwoch) in Hannover vor Journalistinnen und Journalisten erläuterte. „In der Regel sprechen die Kinder, die jetzt zu uns kommen, kein oder kaum ein Wort Deutsch. Wir wollen diese Sprachbarrieren so zügig wie möglich abbauen, damit die Schülerinnen und Schüler dem Regelunterricht folgen können. Sprache ist der Schlüssel zu Integration und Bildungsteilhabe, daher stärken wir diesen Bereich nachhaltig“, sagte Heiligenstadt. Zum 2. Schulhalbjahr 2014/2015 gab es in Niedersachsen rund 240 Sprachlernklassen. Hier werden in der Regel zwischen 10 und 16 Schülerinnen und Schüler sprachlich auf den Besuch einer Regelklasse vorbereitet. Die Erweiterung des Angebots an Sprachlernklassen auf rund 300 im Vergleich zum Schulbeginn 2014/2015 hat einen finanziellen Gegenwert von fast 15 Millionen Euro. In den nächsten Jahren investiert die Landesregierung über 730 Millionen Euro in den Bereich der Sprachförderung. Dennoch sei die Beschulung der steigenden Zahl von „neu zu uns kommenden Kindern und Jugendlichen ohne Zweifel eine richtig große Herausforderung für unsere Schulen“, so Heiligenstadt. „Dabei wird vermutlich nicht immer alles perfekt laufen und wir müssen vielleicht von Monat zu Monat neu planen und justieren. Aber mein Vertrauen in die Lehrkräfte, die Schulleitungen, aber auch die Schülerinnen und Schüler und in die Eltern ist groß. Jede und jeder tut, was sie oder er kann. Gemeinsam wollen wir es schaffen, den Flüchtlingskindern ein gutes (Lern)Umfeld zu bieten und gleichsam auch den anderen Schülerinnen und Schülern gerecht werden.“


Mit „20 Bausteinen für die Unterstützung und Sprachförderung in Niedersachsen“, die das niedersächsische Kultusministerium zur Verfügung stellt, hätten die Schulen ein gutes Fundament bei der anspruchsvollen Herausforderung für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsgeschichte. So könnten Förderkurse Deutsch als Zweitsprache, Förderunterricht in Fördergruppen, oder der Einsatz von Förderstunden nach speziellen Sprachförderkonzepten gute Möglichkeiten der sprachlichen Förderung und Integration von Kindern und Jugendlichen sein. Mit der Verstärkung durch die 15 neuen Sprachbildungszentren in Niedersachsen, mindestens 133 neuen Lehrkräften mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache sowie mehr neuen Weiterbildungen zu den Themen Arbeit in Sprachlernklassen, interkulturelles Lernen oder Geflüchtete und traumatisierte Kinder und Jugendliche, würden die Schulen noch besser unterstützt.


„Wir fangen in Niedersachsen nicht bei null an, ganz im Gegenteil“, betonte Heiligenstadt. Bereits im letzten Schuljahr hätten die Lehrkräfte einen „herausragenden Einsatz dabei gezeigt, Flüchtlingskinder zu fördern und ihnen einen guten Beginn in Niedersachsen zu ermöglichen. Dafür bedanke ich mich im Namen der Niedersächsischen Landesregierung und ganz persönlich!“


Die Kultusministerin unterstrich aber auch, dass sie sich im Rahmen des laufenden Haushaltsjahrs bewege. Heiligenstadt: „Nicht jeder Wunsch nach mehr Personal oder Ressourcen wird sich realisieren lassen. Die Länder können diese Aufgabe nicht alleine stemmen. Es reicht nicht, dass der Bund sich bei der Unterbringung in den Kommunen engagiert, wir brauchen auch die Unterstützung bei der schulischen Betreuung. Ich freue mich, dass die Bundesregierung hier bereits Hilfe signalisiert hat, aber es ist noch nicht klar, ob davon auch die Schulen profitieren.“

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.09.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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