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Erledigung eines Organstreitverfahrens durch Herausgabe von Daten zur Unterrichtsversorgung trotz fehlender Aussagekraft

Die Niedersächsische Landesregierung hat der FDP-Landtagsfraktion eine ergänzende Antwort zu der im März 2015 gestellten Anfrage (LT-Drs. 17/3195, Nr. 5) zur Unterrichtsversorgung an Gymnasien übersandt. Gefragt worden war nach der Unterrichtsversorgung an den Gymnasien zum 1. Februar 2015 und am 3. März 2015 laut Berechnung des izn-Stabil Prognosemoduls des Kultusministeriums. Die Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen wird alljährlich zu Beginn des Schuljahres im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung ermittelt. Diese Daten werden in einem mehrwöchigen Prüfzeitraum intensiv durch die Niedersächsische Landesschulbehörde und das Niedersächsische Kultusministerium geprüft und danach veröffentlicht. Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird im Kultusministerium auf die Erhebung zur Unterrichtsversorgung im 2. Schulhalbjahr verzichtet.


Das Planungsinstrument izn-Stabil–Prognose dient u. a. der behördeninternen Planung des jeweils anstehenden Einstellungsverfahrens in den Schuldienst. Die ermittelten Werte verändern sich teilweise mehrmals wöchentlich und unterliegen keiner umfassenden Prüfung. Diese Prozentwerte sind u. a. davon abhängig, wann eine konkrete personalwirtschaftliche Änderung erfolgt (also z. B. eine Lehrkraft ausscheidet oder eingestellt wird), aber auch davon, wann die Schulleitungen bzw. die Schulbehörde in dem Planungsinstrument Eintragungen vornehmen. Hierbei handelt es sich demnach um Momentaufnahmen, die teilweise zu erheblichen Schwankungen führen können. Diese Werte sind nicht mit dem Wert einer stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgung vergleichbar.


Die Daten aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose sind nun aber ungeachtet ihrer fehlenden Aussagekraft an die FDP-Fraktion herausgegeben worden. Zwar sind an den konkret nachgefragten zwei Tagen, am 1.2.2015, einem Sonntag und am 3.3.2015, keine Abfragen im Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose vorgenommen worden, zur Verfügung gestellt werden jedoch die Werte der an einigen im zeitlichen Umfeld liegenden Abfragetage:


Abfragetag

Abfrageuhrzeit (h:min:sek)

Prognosetermin

Prozentwert

14.01.2015

12:22:11

01.02.2015

101,5

16.01.2015

11:59:49

01.02.2015

101,5

21.01.2015

18:08:35

01.02.2015

101,6

28.01.2015

10:56:14

01.02.2015

101,4

09.02.2015

09:10:27

01.02.2015

101,0

17.02.2015

08:57:33

01.02.2015

101,0

02.03.2015

08:41:30

01.08.2015

2.239,9

06.03.2015

09:14:06

01.08.2015

102,3


Insbesondere das Abfrageergebnis vom 2.3.2015 zeigt die große Zufälligkeit und fehlende Aussagekraft dieser nicht verifizierten Daten. Selbstverständlich lag die Unterrichtsversorgung in den niedersächsischen Gymnasien an besagtem Tag nicht bei über 2.000 Prozent. An diesem Tag wurden zwar fast alle Ist-Stunden ins System eingetragen, aber nur ein kleiner Teil der Soll-Stunden wurde eingespielt. In der Konsequenz stieg der Prozentwert (BPP) aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose in einem unüblich hohen Maße an. Die notwendigen Korrekturen im Soll-Stunden-Bereich wurden kurzfristig vorgenommen, wie am Wert vom 6. März 2015 zu erkennen ist.


Die Landesregierung geht davon aus, dass die Antragssteller das insofern beim Staatsgerichtshof anhängige Organstreitverfahren nach der jetzt erfolgten ergänzenden Beantwortung nicht mehr weiterverfolgen werden.
Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.07.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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