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Projektgruppe „Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.07.2015 - TOP 46 - Nummer 40


Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Christian Grascha (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Jahresbericht des Landesrechnungshofs 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung nennt auf Seite 22 eine Projektgruppe „Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft“ im Kultusministerium.

Vorbemerkung der Landesregierung

Dem Staat kommt nach Art. 7 Abs. 1 GG sowie Art. 4 Abs. 2 NV die Aufgabe zu, die Aufsicht über das Schulwesen auszuüben. Die mit der Schulaufsicht verbundenen Aufgaben gehören zum Kernbereich der Staatstätigkeit. Es handelt sich dabei um eine staatliche Aufgabe, für die dem Staat nicht nur die Gewährleistung des Aufgabenzwecks, sondern grundsätzlich auch die Durchführung bzw. der Vollzug obliegt. Auch die Schulen in freier Trägerschaft stehen unter der staatlichen Aufsicht, wie es § 167 NSchG für die Einhaltung der schulgesetzlichen Bestimmungen noch einmal feststellt.

Eine Projektgruppe der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) hat auf Basis eines Projektauftrages des Präsidenten der NLSchB im Zeitraum von April 2014 bis Februar 2015 Standards für die Wahrnehmung der Schulaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft, die den Regelungen des NSchG unterliegen, entwickelt. Mit Blick auf die Zielvorgabe des Projektauftrages hat die Projektgruppe zunächst eine Evaluation des Ist-Zustandes („Wie ist die Verwaltungspraxis?“) in den Dezernaten der einzelnen Regionalabteilungen der NLSchB durchgeführt. Abgeleitet aus den Ergebnissen der Evaluation hat die Projektgruppe sodann Vorschläge für landesweit geltende Standards erarbeitet. Hervorzuheben ist, dass es im Rahmen der Projektarbeit einen intensiven fachlichen Meinungsaustausch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Niedersächsischen Landesrechnungshofes sowie eine gemeinsame Projektgruppensitzung gegeben hat. Der vorliegende Projektbericht soll einer möglichst einheitlichen Entscheidungspraxis in den Regionalabteilungen der NLSchB bei Fragen im Zusammenhang mit der Aufsicht über Schulen in freier Trägerschaft dienen, ohne verbindliche Vorgaben für jeden Einzelfall machen zu wollen.

1. Wer ist Mitglied der Projektgruppe, und in welchem Umfang werden die Träger der Schulen in freier Trägerschaft und ihre Verbände einbezogen?

Die Projektgruppe bestand aus acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus unterschiedlichsten Regionalabteilungen, Dezernaten und Fachbereichen der NLSchB. Der Projektbericht wird Trägern der freien Schulen vorgestellt, erste Informationsgespräche wurden bereits geführt. Auf die Antwort zu 2 wird verwiesen.

2. Wann wird ein Bericht der Projektgruppe „Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft“ wem vorliegen (u. a. der Kultusministerin, dem Ministerpräsidenten, den Landtagsfraktionen, den Verbänden, der Öffentlichkeit)?

Bei dem Projektbericht handelt es sich um Vorschläge einer behördeninternen Arbeitsgruppe. Über die Weitergabe des Berichtes und die Umsetzung der Vorschläge entscheiden der Präsident der NLSchB und das Kultusministerium. In der Arbeitsgruppe „Finanzhilfe“ des Kultusministeriums, in der neben den kirchlichen Schulträgern, der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen Niedersachsen e. V. sowie dem Verband Deutscher Privatschulen in Niedersachsen-Bremen e. V. auch Vertreterinnen und Vertreter weiterer Verbände der freien Schulträger beteiligt sind, ist eine Erörterung der Prüfungsmitteilungen des LRH sowie des Berichtes der Projektgruppe vorgesehen.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu 1 verwiesen.

3. Welche Ergebnisse der Projektgruppe sind bereits jetzt absehbar, und welche möglichen Konsequenzen wird die Landesregierung aus der Arbeit der Projektgruppe ziehen?

Die Schulbehörden haben nach § 167 Abs. 1 Satz 2 NSchG das Recht, die Schulen in freier Trägerschaft zu besichtigen, Einblick in den Unterrichtsbetrieb zu nehmen sowie Berichte und Nachweise zu fordern. Es ist beabsichtigt, regelmäßige, standardisierte schulfachliche und schulrechtliche Überprüfungen einzuführen; das Nähere bedarf noch der Abstimmung zwischen Kultusministerium und der NLSchB.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

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