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Wie sinnvoll sind die Einstellungsvoraussetzungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.07.2015 - TOP 46 - Nummer 29


Abgeordnete Hermann Grupe, Dr. Stefan Birkner und Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Als Einstellungsvoraussetzung an berufsbildenden Schulen bzw. Studienseminaren in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau gelten für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bzw. Referendarinnen und Referendare gemäß Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) folgende Voraussetzungen: Ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium der Agrarwissenschaften und der Nachweis eines zweiten Unterrichtsfachs aus diesem Abschluss. Für Masterabsolventinnen und -absolventen der Fachrichtungen Agrarwissenschaften und Gartenbauwissenschaften liegt in vielen Fällen als weiteres Unterrichtsfach Biologie nahe. Für das Fach Biologie ist laut Nds. MasterVO-Lehr in der Anlage 3 präzisiert, welche Kompetenzen im Studium erreicht sein sollen. Dort gilt als zwingend erforderlich, dass die Absolventinnen und Absolventen humanbiologische Kompetenzen nachweisen können. Das bedeutet, dass, entgegen bisherigen Verfahrensweisen in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger vor Eintritt in den Schuldienst bzw. Referendarinnen und Referendare vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen weitere Vorlesungen im Bereich Humanbiologie erfolgreich zu absolvieren hätten. Dies gilt, obwohl sie in wenigen Fällen in berufsbildenden Schulen humanbiologische Unterrichtsinhalte zu vertreten hätten. Darüber hinaus ließe sich der Mangel an fachkompetenten Lehrkräften für den Agrarbereich unter diesen erschwerten Bedingungen kaum reduzieren.


Vorbemerkung der Landesregierung

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, den Lehrkräftebedarf an den berufsbildenden Schulen durch Absolventinnen und Absolventen grundständiger Lehramtsstudiengänge zu decken. Dafür halten die Universitäten Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Lüneburg – der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) entsprechend – Studienangebote in Berufspädagogik, allgemein bildenden Unterrichtsfächern und beruflichen Fachrichtungen vor. Ausgenommen sind Fachrichtungen, für die an den Schulen nur ein geringer Lehrkräftebedarf besteht. Dazu gehören auch die Fachrichtungen Agrarwirtschaft und Gartenbau mit einem jährlichen Einstellungsbedarf von durchschnittlich zehn Lehrkräften. Eingestellt werden hier Fachakademikerinnen und Fachakademiker, deren Abschluss der beruflichen Fachrichtung Agrarwirtschaft oder Gartenbau und einem allgemeinen Unterrichtsfach zugeordnet werden kann. Während die Zuordnung zur beruflichen Fachrichtung aufgrund des Studienabschlusses in der Regel eindeutig möglich ist, muss anhand der Vorgaben der Nds. Master VO-Lehr geprüft werden, welches allgemein bildende Unterrichtsfach aus dem Studium generiert werden kann. Dies ist aufgrund eines Studiums der Agrar- oder Gartenbauwissenschaften in der Regel das Unterrichtsfach Biologie. Sofern in Einzelfällen Studienleistungen in Humanbiologie nicht vorliegen, werden diese aus Gründen der Sicherung der Unterrichtsqualität – entsprechend den Vorgaben der Nds. MasterVO-Lehr für das Fach Biologie – nachgefordert.

1. Ist es nach Auffassung der Landesregierung notwendig, dass Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger vor Eintritt in den Schuldienst bzw. Referendarinnen und Referendare in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau humanbiologische Kompetenzen haben?

Biologie ist auch an berufsbildenden Schulen – u. a. am beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Agrarwirtschaft – ein eigenständiges Unterrichtsfach. Die Studienanforderungen dafür sind in der Anlage 3 der Nds. MasterVO-Lehr definiert. Zur Unterrichtserteilung im Fach Biologie sind – im Unterschied zum Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich der Fachrichtung Agrarwirtschaft oder Gartenbau – Kompetenzen in Humanbiologie unverzichtbar.

2. Führt nach Auffassung der Landesregierung die Notwendigkeit des Nachweises humanbiologischer Kompetenzen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bzw. Referendarinnen und Referendare in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau zu Schwierigkeiten, Lehrkräfte für berufsbildende Schulen in diesen Bereichen zu finden?

Es wurde bisher nicht festgestellt, dass die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers an berufsbildenden Schulen in den Bereichen Agrarwirtschaft und Gartenbau rückläufig ist.

3. Wie ist die Lehrerversorgung an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau?

Die Unterrichtsversorgung der berufsbildenden Schulen berechnet sich nach den Vorschriften der Nr. 2 des Abschnitts 3 – Klassenbildung – der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS). Die rechnerische Unterrichtsversorgung der berufsbildenden Schulen betrug zum Stichtag 15.11.2014 88,9 %, davon 88,3 % Theorie und 91,4 % Fachpraxis. Die Unterrichtsversorgung der Schule stellt eine Verhältnisrechnung von budget-bereinigten Lehrkräftestunden, die um die Mehr-/Minderstunden saldiert wurden, dar. Grundsätzlich kann die Unterrichtsversorgung nur auf die gesamte berufsbildende Schule bezogen berechnet werden. Aus diesem Grund wird für die Fachrichtungen Agrarwirtschaft und Gartenbau die Ist-Versorgung angegeben, die nicht mit der rechnerischen Unterrichtsversorgung vergleichbar ist.

Zum Stichtag 15.11.2014 betrug die Ist-Versorgung in der Fachrichtung Agrarwirtschaft 91,6 % und in der Fachrichtung Gartenbau 96,6 %.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015

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