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Land verzichtet auf Rechtsmittel gegen OVG-Urteil

Das Land Niedersachsen wird keine Rechtsmittel gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 09.06.2015 zur Erhöhung der Regelstundenzahl der Lehrkräfte und der Unterrichtsverpflichtung für Schuleiterinnen und Schulleiter an Gymnasien einlegen. „Wir akzeptieren den Richterspruch und sehen ihn auch als Chance, um den Konflikt mit den Gymnasiallehrkräften zu beenden. Wir haben bereits einen guten Anfang gemacht und werden die positiven Gespräche von Mitte Juni in Kürze fortsetzen“, sagt Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Der Rechtsmittelverzicht werde dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg zeitnah durch das Niedersächsische Kultusministerium mitgeteilt.

Die schriftlichen Urteilsbegründungen waren dem Niedersächsischen Kultusministerium am vergangenen Freitag zugestellt worden. Sie abzuwarten sei schon aus formalen Gründen notwendig gewesen, bevor eine letztendliche Entscheidung gefällt werden konnte, so die Kultusministerin. Die juristische Auswertung der Urteilsgründe habe die Landesregierung in ihrer Absicht, auf eine Nichtzulassungsbeschwerde und damit auf eine Revision zu verzichten, bestätigt.

Zwar weichen die Lüneburger Richter von der bisherigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in vergleichbaren Fallkonstellationen ab, das Urteil nimmt jedoch Tendenzen aus jüngeren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes auf und könnte deshalb durchaus auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden. Durch den Verzicht auf Rechtsmittel wird das Urteil rechtskräftig, es gilt jetzt wieder die frühere Arbeitszeitverordnung, nach der die Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte bei 23,5 Stunden liegt. „Diesem Wert haben wir unseren Planungen zugrunde gelegt und Schritte eingeleitet, damit auch im kommenden Schuljahr 2015/2016 eine gute Unterrichtsversorgung an unseren Gymnasien gewährleitet ist“, führt Heiligenstadt aus. Auch für die Lehrkräfte und Schulleitungen anderer Schulformen, die gleichermaßen von der Änderungsverordnung betroffen, hiergegen aber nicht gerichtlich vorgegangen waren, werde es ein Zurück auf 23,5 Stunden zum neuen Schuljahr geben, erklärt Heiligenstadt.

Kurz nach dem Urteil hatte die Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt 740 Stellen für Gymnasiallehrkräfte als Sofortmaßnahme geschaffen und Mittel als Ausgleich der über die tatsächlich bestehende Unterrichtsverpflichtung hinaus erteilten Stunde bereitgestellt. Außerdem ist das Niedersächsische Kultusministerium in einem intensiven Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Gymnasien, um weitere Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung zu erörtern.

Heiligenstadt kündigte an, mit den Lehrerverbänden und –gewerkschaften in Ruhe das Gespräch über eine objektive und realitätsgerechte Ermittlung der tatsächlichen Arbeitszeit und Arbeitsbelastung zu suchen. Zuvor sei allerdings noch eine detaillierte Auswertung der Urteilsbegründung notwendig. Heiligenstadt: „Wir werden die Hinweise aus Lüneburg sehr genau analysieren. Ich freue mich darauf, danach gemeinsam mit den Expertinnen und Experten über weitere Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu sprechen.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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