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„Blick nach vorn richten und neues Vertrauen schaffen“ – Kultusministerin Heiligenstadt berät mit Verbänden über Folgen des OVG-Urteils

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Lehrerverbände und Gewerkschaften hat Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt am (heutigen) Donnerstag über die Folgen und Fragestellungen, die sich aus dem OVG-Urteil vom vergangenen Dienstag ergeben, beraten. „Für mich geht es heute vor allem darum, nach dem Urteil den Blick nach vorne zu richten und mit Ihnen gemeinsam auszuloten, wie wir für alle Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr eine gute Unterrichtsversorgung sicherstellen können. Ich bin sicher, dieses Ziel eint alle Akteurinnen und Akteure“, sagte Heiligenstadt vor Verbandsvertreterinnen und -vertretern.

Durch das Urteil, so Heiligenstadt, sehe sie die Möglichkeit, einen Schlusspunkt im Konflikt zwischen der Landesregierung und den gymnasialen Lehrkräften zu setzen: „Es war in der Vergangenheit für beide Seiten oft schwierig, aufeinander zuzugehen und die Fronten waren verhärtet. Ich habe nie gewollt, dass unsere Missstimmigkeiten vor Gericht enden. Das Urteil bietet nun jedoch die Chance auf einen Neubeginn. Ich möchte neues Vertrauen schaffen und wünsche mir, dass im Sinne der Schülerinnen und Schüler eine Zusammenarbeit auf einer neuen guten Basis möglich wird.“

Das OVG Lüneburg hatte entschieden, dass die von der Landesregierung beschlossene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden für gymnasiale Lehrkräfte nicht rechtmäßig ist. Heiligenstadt betonte, dass der Landesregierung die schriftliche Urteilbegründung noch nicht vorliege. „Wir akzeptieren inhaltlich den Urteilsspruch des OVG Lüneburg und möchten – sofern das Urteil hier eindeutige Hinweise gibt - gemeinsam mit den Verbänden über das Thema Lehrerarbeitszeit nachdenken. Wir streben keine Nichtzulassungsbeschwerde an, werden aber die Urteilsgründe vor einer endgültigen Entscheidung noch abwarten. Unabhängig davon planen wir das neue Schuljahr mit einer Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Stunden. Dies ist ein deutliches Signal“, führte die Kultusministerin aus.

In der vergangenen Woche hatte die Landesregierung mit zwei Sofortmaßnahmen bereits die Weichen in Richtung 23,5 Stunden für allgemeine und berufliche Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und Gymnasialzweige an den Kooperativen Gesamtschulen gestellt:

  1. Die Landesregierung beabsichtigt, mit dem Nachtragshaushalt einen Ausgleich im Umfang von 740 Stellen zu schaffen und hierfür die erforderlichen Beschäftigungsvolumen und das notwendige Budget einzustellen. Die Stellen sollen zum Schuljahresbeginn 2015/16 zur Verfügung gestellt und könnten sukzessive besetzt werden.

  2. Das Kultusministerium hat der Landesschulbehörde bereits am Freitag 150 nachträgliche Stellen zugewiesen. Diese sollen im Vorgriff auf die 740 zusätzlichen Stellen, die im Rahmen eines Nachtragshaushaltes dem Kultushaushalt zur Verfügung gestellt werden sollen, schnellstmöglich zum Einstellungstermin 31.08.2015 an den öffentlichen Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen für den Gymnasialzweig besetzt werden.

Deutlich wurde in dem heutigen Gespräch, dass neben der Einstellung neuer Lehrkräfte eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau notwendig sein wird. In nachfolgenden Expertengesprächen wollen Verbände und Kultusministerium u.a. erörtern, ob Lehrkräfte gebeten werden sollen, übergangsweise und auf freiwilliger Basis weiterhin mehr als 23,5 Stunden zu unterrichten und diese Stunden in geeigneter Weise zu erfassen. Dem mehrheitlich aus der Runde vorgetragenen Wunsch, diese Stunden mit einer besonderen Verbindlichkeit abzusichern, werde die Landesregierung nachkommen, sagte Kultusministerin Heiligenstadt: „Ich weiß, dass wir uns in einer besonderen Situation befinden. Selbstverständlich können Lehrkräfte sicher sein, dass die Landesregierung mehr geleistete Stunden auch erstattet. Nach dem heutigen Tag bin ich sehr zuversichtlich, dass wir in weiteren vertrauensvollen Gesprächen gute und praktikable Lösungen für unsere Schulen finden werden.“


Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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