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6500 Krippenplätze mehr als erwartet – Landesregierung steuert bei Finanzhilfe mit 80 Millionen Euro nach

Das Niedersächsische Kultusministerium wird im Zuge der Beratungen über einen Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr 2015 einen zusätzlichen Bedarf von rund 80 Millionen Euro anmelden. Hintergrund ist die positive Entwicklung der Zahl der Krippenplätze und Krippengruppen in Niedersachsen: Die niedersächsische Landesregierung hat die Rahmenbedingungen für die Infrastruktur in der frühkindlichen Bildung in den letzten Jahren enorm verbessert und dazu beigetragen, den Personalbestand zur Betreuung der Kleinsten im Land entsprechend zu verstärken. Insbesondere sind die Zahl der Krippenplätze, die durchschnittliche Betreuungszeit in Krippengruppen und die Zahl der geförderten Krippengruppen im Zuge des Rechtsanspruches für unter Dreijährige gegenüber den Prognosen erheblich gestiegen.

So wurden über die ursprünglichen Prognosen hinaus 6.500 Plätze bewilligt, für die das Land im Rahmen des Rechtsanspruches nun auch die Finanzhilfe an die Träger der Einrichtungen leisten muss und selbstverständlich auch leisten wird. Insgesamt stehen damit im Kindergartenjahr 2014/2015 rd. 50.000 Betreuungsplätze in Kindertagesstätten sowie rund 12.000 Betreuungsplätze in der Tagespflege für unter Dreijährige zur Verfügung. „Das ist eine sehr positive Entwicklung“, so Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Niedersachsen holt seinen in der Vergangenheit entstandenen großen Rückstand in der frühkindlichen Bildung nach und nach auf und beseitigt auch in diesem Bereich die Baustellen der Vorgängerregierung“. Der nun resultierende Finanzbedarf in Höhe von zusätzlich rund 80 Millionen Euro ist dem Niedersächsischen Finanzministerium zur Berücksichtigung der Haushaltsaufstellung mitgeteilt worden. Wieweit dieser mit dem in Arbeit befindlichen Nachtragshaushalt realistisch abgearbeitet werden kann, wird zurzeit noch geprüft.

Ein Nachsteuerungsbedarf konnte erst im Dezember 2014 erstmals benannt werden. Ein Grund war ein Bearbeitungsrückstand bei der Bewilligung von Finanzhilfeanträgen: Das Land hat seine Zuweisungen für unter Dreijährige (Finanzhilfe) an die Träger mehrfach rückwirkend erhöht: Zwischen dem 01.01.2009 und dem 01.08.2013 stieg die Finanzhilfe schrittweise von 20 auf aktuell 52 Prozent.

Diese Maßnahmen erreichten das Ziel, die Nachfrage nach mehr Krippenplätzen positiv zu beeinflussen und es wurden in dieser Zeit deutlich mehr Plätze gebaut und Finanzhilfeanträge gestellt. Allerdings verursachte dies auch teils erhebliche Bearbeitungsrückstände bei der Bewilligung der Anträge. Dadurch entstand ein großer Zeitverlust, Anträge mussten durch Erhöhungen der Finanzhilfesätze innerhalb laufender Kindergartenjahre teilweise mehrfach berechnet werden. Ein vollumfänglicher Blick auf die Gesamtsummen für die zukünftige Finanzhilfe war damit nicht möglich. Auch andere Instrumente ließen eine genauere Prognose nicht zu: Selbst die Kinder- und Jugendhilfestatistik wies noch zum 1.3.2014 mehr als 2.000 fehlende Plätze gegenüber der ursprünglichen Prognose aus. Inzwischen ist der Bearbeitungsrückstand, der nach der Landtagswahl vorgelegen hat, mit einer großen Kraftanstrengung aufgeholt worden: Aktuell sind die Kita-Jahre bis einschließlich 2013/14 vollständig und bereits mehr als 50 % der Anträge des Kindergartenjahres 2014/15 bewilligt. Erst vor wenigen Monaten war dadurch eine realistische Einschätzung des Finanzbedarfs möglich.

Außerdem war die vorhandene Software zur Antragsbearbeitung nicht auf Finanzkontrolle und Finanzsteuerung ausgelegt:Zur Bewilligung von Finanzhilfeleistungen für Krippen, Kindergärten und Horte wurde im Jahr 2011 das webbasierte Verfahren Kita.web eingeführt. Das Programm ist ein Instrument, das der Antragsbearbeitung dient, es war jedoch nie darauf ausgelegt, eine Controllingfunktion auszuüben. Dies wird sich künftig ändern: Die entsprechende Software soll überarbeitet werden, um zukünftig auch präzisere Prognosen zu ermöglichen.

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt: „Der Nachsteuerungsbedarf, der sich aktuell herausgestellt hat, hat einen sehr schönen Ursprung: Es sind seit der Landtagswahl 2013 deutlich mehr Krippenplätze in Niedersachsen geschaffen worden. Darüber freuen wir uns! Dem Land ist dadurch kein Schaden entstanden, denn wir erfüllen damit einen Rechtsanspruch, indem wir Kommunen bei der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen unterstützen und helfen Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Dass der Finanzbedarf erst vor wenigen Monaten erkannt werden konnte, ist bedauerlich. Aber Bearbeitungsrückstände der Vergangenheit wurden massiv aufgearbeitet und Systemfehler erkannt. Das Kultusministerium wird dafür Sorge tragen, dass künftig eine bessere Finanzsteuerung möglich ist.“

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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