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Urteil des OVG Lüneburg über Normenkontrollanträge - Aktuelle Stellungnahme des Niedersächsischen Kultusministeriums

Zum heutigen Urteil des OVG Lüneburg über die Normenkontrollanträge gegen die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrkräften bzw. Schulleitungen und der Aussetzung der Altersermäßigung für Lehrkräfte äußert sich die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt wie folgt:


„Wir nehmen die heutige Entscheidung des OVG mit Respekt zur Kenntnis. Zwar hat uns das Gericht in Hinblick auf die Altersermäßigung Recht gegeben, aber in Bezug auf die Unterrichtsverpflichtung müssen wir die bittere Niederlage einräumen. Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte war ein wesentlicher Baustein unserer Zukunftsoffensive Bildung. Die Auswirkungen des Urteils werden wir jetzt genau zu analysieren haben.


Der Beschluss des Gerichtes stellt eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes in vergleichbaren Fragen zur Lehrerarbeitszeit dar. Wir werden die Gründe, die diese Gerichtsentscheidung tragen, jetzt in aller Ruhe prüfen. Die Revision ist nicht zugelassen, wir werden darüber nachdenken, ob wir wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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