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Ist das „Hüttenbuscher Bildungszentrum“ ein Modell für Niedersachsen?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 05.06.2015 - TOP 24 - Nummer 35

Abgeordneter Axel Miesner (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten


Die Gemeinde Worpswede hat mit der Zusammenlegung der drei Einrichtungen Krippe, Kindergarten und Grundschule im Gebäude der Grundschule Hüttenbusch den Standort der Grundschule erhalten. Die Gemeinde Worpswede ermöglicht damit einerseits weiterhin eine wohnortnahe Beschulung der Schülerinnen und Schüler sowie andererseits pädagogische Vorteile beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule.


Kultusministerin Heiligenstadt hat das Bildungszentrum Hüttenbusch am 19. Juli 2014 besucht und diese Einrichtung eingeweiht. In der Wümme-Zeitung vom 21. Juli 2014 werden die Aussagen der Ministerin so wiedergegeben: „Als innovatives Modellprojekt für den ländlichen Raum bezeichnete sie die kreative Lösung eines Problems, das von drohender Standortschließung, zurückgehenden Schülerzahlen und einem höheren Bedarf an Krippenplätzen gekennzeichnet sei. Durch die Sicherstellung von Quantität, aber auch von Qualität im Bereich frühkindlicher Bildung übernehme Hüttenbusch nunmehr eine Vorreiterrolle.“ Weiter heißt es in dem Bericht: „Frauke Heiligenstadt vertrat die Überzeugung, dass sich die Bildungsperspektive durch die Schaffung des Bildungszentrums verbessert habe. Der kreative Umgang mit einer Notsituation mache sie optimistisch, dass man um die Zukunft von Hüttenbusch und ähnlicher Standorte im ländlichen Raum nicht bange sein müsse.“


Vorbemerkung der Landesregierung


Die Landesregierung verfolgt das Ziel, dass im ganzen Land verlässliche und qualitativ hochwertige Bildungsangebote vorgehalten werden, die zudem den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlauben. Sie eröffnet deshalb den kommunalen Schulträgern mit einer Vielzahl von Handlungsoptionen die Möglichkeit, ein regional angepasstes, flexibles und stabiles Schulangebot vorzuhalten, das den Anforderungen an hohe Qualität und demografische Veränderungen entspricht.


Ausgangspunkt für die Zusammenlegung von Kindertagesstätte, Krippe und Grundschule in den Räumlichkeiten der Grundschule Hüttenbusch war die Tatsache, dass für die neu zu bildende Krippengruppe Räumlichkeiten benötigt wurden. Eine Lösung wurde darin gesehen, das Gebäude des bestehenden Kindergartens aufzugeben, den Elementarbereich in leer stehende Räumlichkeiten der Grundschule zu verlagern und durch Umbaumaßnahmen einen Krippenbereich neu zu schaffen.


Damit wurde der Weg geebnet für eine engere Zusammenarbeit zwischen Elementar- und Primarbereich in dem Sinne, wie es das Modellvorhaben des Kultusministeriums „Kita und Grundschule unter einem Dach“, vorsieht. Insofern wurde vor Ort durch Kreativität und Innovationskraft eine gute Perspektive für Schule und Kita geschaffen, so dass von einer Steigerung der Attraktivität im Sinne eines Standortfaktors ausgegangen werden kann.

  • 1. Wie bewertet die Landesregierung die Initiative der Gemeinde Worpswede zum Erhalt des Grundschulstandortes Hüttenbusch?

Die Landesregierung begrüßt es, wenn in Städten und Gemeinden Initiativen entwickelt werden, die das Ziel verfolgen, die Zusammenarbeit zwischen Elementar- und Primarbereich zu verbessern. Ein Konzept, dass die Kinder in den Mittelpunkt der Bemühungen und Überlegungen stellt und eine räumliche Einheit von Kindertagesstätte und Grundschule schafft, bietet eine gute Aussicht, dass auch eine fachliche Zusammenarbeit stattfinden kann, die die didaktisch-methodischen Grundlagen für durchgängige Bildungsprozesse legt. Initiativen wie das „Hüttenbuscher Bildungszentrum“ werden von Eltern deshalb als ein attraktives Bildungsangebot wahrgenommen und wertgeschätzt.

  • 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung in der Schaffung von Bildungszentren im ländlichen Raum, um weiterhin eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen?

Bildungszentren bieten – nicht nur im ländlichen Raum – die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen Elementar- und Primarbereich zu verbessern, indem die Bildungsprozesse als Kontinuum wahrgenommen und durchgängiger gestaltet werden können. Den Entscheidungen über die Schaffung solcher Zentren liegen allerdings regional unterschiedliche Gegebenheiten zugrunde, sie müssen deshalb vor Ort geprüft, getroffen und realisiert werden.

  • 3. Welche Aktivitäten wird die Landesregierung unternehmen, um Schulträger beim Erhalt der Grundschulstandorte zu unterstützen?

Die Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde beraten die Schulträger gerne sowohl in schulfachlicher als auch in schulrechtlicher Hinsicht über die Optionen und Maßnahmen, die die Schulentwicklung in den jeweiligen Regionen optimal unterstützen können. Dazu gehören neben schulorganisatorischen Maßnahmen u. a. die Einrichtung einer Eingangsstufe sowie die Bildung von pädagogischen Einheiten der Jahrgänge 3 und 4, die Gestaltung einer attraktiven Ganztagsschule mit Verzahnung des Vor- und Nachmittagsbereiches, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, sowie Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und auch mit den anderen Schulen der Region.

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