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„Neue Schule“ in Osnabrück - Keine Chance wegen dritter Gesamtschule

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.05.2015 - TOP 22 - Nummer 48

Abgeordnete Gabriela König, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP)


Antwort: Kultusministerium namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Drei Schulen in der Osnabrücker Innenstadt haben ein Konzept für eine „Neue Schule“ vorgelegt. Die Schule an der Rolandsmauer (Förderschule Lernen), die Hauptschule Innenstadt und die Möser-Realschule wollen mit der Schule insbesondere die Ausbildungsfähigkeit von Schülern sowie die Inklusion stärken. Aktuell prüft die Landesschulbehörde das Konzept. Die Stadtverwaltung ist noch immer nicht zu einem Ergebnis bei der Prüfung gekommen, ob genügend Räumlichkeiten für die „Neue Schule“ zur Verfügung stehen. Gleichzeitig prüfen Stadtverwaltung und Landesschulbehörde jedoch die Einrichtung einer dritten Gesamtschule in Osnabrück.


Vorbemerkung der Landesregierung

Die sich in Trägerschaft der Stadt Osnabrück befindenden Schulen Schule an der Rolandsmauer - Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen -, Hauptschule Innenstadt sowie Möser-Realschule beabsichtigen, ein Modellkonzept „Neue Schule“ zu verwirklichen. Das Konzept sieht vor, dass sich die drei genannten Schulen zu einer neuen, gemeinsamen Modellschule zusammenschließen und unter einem gemeinsamen Dach allen Schülerinnen und Schülern fächerübergreifend die Auseinandersetzung mit einer durchgängigen Lebens- und Arbeitsweltorientierung ermöglichen.

Nach dem Konzeptentwurf soll die „Neue Schule“ eine Schulform sein, die aus einer Kombination der bereits bestehenden Schulformen Gesamtschule und Oberschule mit den Regelungen zur Inklusion entsteht. Leitidee ist: „Vielfalt als Chance verstanden“. Die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler wird als ihr Reichtum begriffen, der wertgeschätzt und genutzt werden soll für das soziale Miteinander und für die Lernprozesse.

Die Lernprozesse sollen in drei Organisationsformen stattfinden: Fachorientiert, fächerverbindend projektorientiert und neigungsorientiert. Unter Berücksichtigung des selbstständigen und kooperativen Lernens soll wesentlich das handlungsorientierte, aber auch das problembezogene Arbeiten im Vordergrund des Unterrichts stehen.

Die Berufsorientierung soll schon in Klasse 5 beginnen und durch einen begleiteten Übergang in die Ausbildung zur Ausbildungsreife führen. Die Berufsorientierung wird im Sinne einer Lebens- und Arbeitsweltorientierung als Querschnittsaufgabe verstanden; es soll eine besondere Ausweisung in den schuleigenen Arbeitsplänen erfolgen. Schuleigene Arbeitspläne sollen als Synopse aus den Kerncurricula von Oberschule, Integrierter Gesamtschule, Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie aus den Handreichungen zum kompetenzorientierten Unterricht der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erarbeitet werden.

Die „Neue Schule“ soll als Ganztagsschule geführt werden und zwar mit vier verpflichtenden Nachmittagen und einem offenen Nachmittag jeweils freitags. Dadurch soll der Unterricht in seiner Rhythmisierung, unter Beachtung der Stundentafel, von der Schule gemäß ihrem pädagogischen Konzept organisiert werden können. Keine Schülerin und kein Schüler soll die „Neue Schule“ ohne Abschluss verlassen.

Das erstellte Konzept wird von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der Industrie- und Handelskammer begrüßt.

Mit Datum vom 29.01.2015 ist der Niedersächsischen Landesschulbehörde – Regionalabteilung Osnabrück – (NLSchB) der Konzeptentwurf für die „Neue Schule“ mit der Bitte um Prüfung vorgelegt worden. Ein Antrag auf Einrichtung der „Neuen Schule“ als Schulversuch liegt den Schulbehörden nicht vor.


1. Wie bewertet die Landesregierung das Konzept der „Neuen Schule“ in Osnabrück?


Die Landesregierung begrüßt, dass sich Schulen auf den Weg machen, um Schülerinnen und Schülern verbesserte Startmöglichkeiten in ein selbstbestimmtes Leben zu vermitteln. Grundsätzlich hält die Landesregierung aber die in § 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vorgesehenen 16 Schulformen (zuzüglich Sonderregelungen) für hinreichend, um Schülerinnen und Schüler auf das spätere Berufsleben vorzubereiten. Ob das Konzept der „Neuen Schule“ geeignet ist, die Voraussetzungen für einen Schulversuch nach § 22 NSchG zu erfüllen, kann nach den bislang vorgelegten Unterlagen noch nicht abschließend beurteilt werden.


2. Bis wann wird jeweils das Ergebnis der Prüfung der Landesschulbehörde zur Einrichtung einer dritten Gesamtschule und der „Neuen Schule“ vorliegen?


Die NLSchB beabsichtigt, am 01.06.2015 das vorgelegte Konzept mit der Stadt Osnabrück zu erörtern.

Ein Antrag auf Errichtung der „Neuen Schule“ liegt der NLSchB bislang nicht vor. Auch ein Antrag auf Einrichtung einer weiteren Gesamtschule liegt dieser Schulbehörde nicht vor.


3. Wird die „Neue Schule“ eingerichtet, auch wenn die dritte Gesamtschule in Osnabrück gegründet wird?


Nach §§ 101 Abs. 2, 106 Abs. 1 und 2 NSchG trifft der Schulträger im eigenen Wirkungskreis die Entscheidung über die Errichtung einer (weiteren) Gesamtschule. Wie in der Antwort zu 2 ausgeführt, liegt zurzeit kein entsprechender Antrag des Schulträgers auf die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Gesamtschule vor.

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