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Fachkräftemangel in Kitas: Welche Lösungsverschläge hat die Landesregierung?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.05.2015 - TOP 22 - Nummer 16

Abgeordneter Ansgar-Bernhard Focke (CDU)


Antwort MK namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten

Vielerorts in Niedersachsen können derzeit Stellen für Fachkräfte in Kindertagesstätten nicht zeitnah besetzt werden, da geeignetes Personal fehlt. Von einem „enormen Fachkräftemangel bei den Erzieherinnen und Sozialassistentinnen“ sprach beispielsweise die Leiterin einer Kindertagesstätte in Sandkrug im Landkreis Oldenburg gegenüber der Nordwest-Zeitung vom 13. Februar 2015. Am 11. März 2015 schrieb die Nordwest-Zeitung: „Notstand in Sandkrug - Fachkräftemangel in Kitas großes Problem“. Die zuständige Amtsleiterin ist der NWZ zufolge der Ansicht, alle Kindertagesstätten im Weser-Ems-Gebiet hätten mit vergleichbaren Problemen zu kämpfen.

Im gleichen Artikel wird dem SPD-Landtagsabgeordneten Axel Brammer die Aussage zugeschrieben, dass zu einer Attraktivitätssteigerung der Berufe in den Kindertagesstätten eine bessere Bezahlung und eine Erhöhung der Verfügungsstunden beitragen könnten. Dies müsse „Priorität besitzen vor der Einführung generell kostenloser Kitaplätze“, schreibt die NWZ.


Vorbemerkung der Landesregierung

Die Deckung des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen ist eine zentrale Herausforderung, der sich die Landesregierung stellt. In Niedersachsen zeigen die von der Landesregierung eingeschlagenen Wege bereits jetzt nachhaltige Erfolge. Besonders hervorzuheben sind die gezielte Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen und die Attraktivitätssteigerung für Quereinsteigende durch die Anrechnung ihrer Vorbildung. Nicht zuletzt aufgrund dieser Maßnahmen ist es gelungen, dass trotz des durch den demographischen Wandel bedingten Rückgangs der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen an allgemein bildenden Schulen bis heute in auskömmlicher Zahl qualifizierte Bewerbungen für die angebotenen Schulplätze eingehen.

In Niedersachsen haben die berufsbildenden Schulen auf die steigende Nachfrage nach Fachkräften durch die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten reagiert. In den vergangenen Jahren hat das Land seine Ausbildungskapazitäten jedes Jahr um rund 400 Plätze gesteigert. Auch in den kommenden Schuljahren wird eine jährliche Aufstockung von jeweils 400 zusätzlichen Plätzen pro Jahr realisierbar sein. Im Schuljahr 2014/2015 wurden 7.700 Sozialassistentinnen und Sozialassistenten an den Berufsfachschulen und 5.300 angehende Erzieherinnen und Erzieher an den Fachschulen landesweit ausgebildet. Insgesamt sind demnach 13.000 Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu ihrem Ausbildungsziel Erzieherin oder Erzieher.

Durch die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten liegt die Zahl der jährlich ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher durchgängig über dem pro Jahr angezeigten Einstellungsbedarf von Fachkräften in Niedersachsen. Die bisherigen Analysen des Arbeitsmarktes zeigen, dass es – abgesehen von geringfügigen regionalen Engpässen – zukünftig gelingen sollte, auch landesweit freie Stellen in Kindertageseinrichtungen zeitnah besetzen zu können. Weitere Gelingensbedingungen sind jedoch, die Absolventinnen und Absolventen der Sozialassistentenausbildung und der Erzieherausbildung auch für eine berufliche Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen zu gewinnen und sie im Beruf zu halten. Dafür ist unter anderem auch die Attraktivität von Arbeitsverhältnissen ein wichtiger Erfolgsfaktor.

  • 1. Unternimmt die Landesregierung etwas, um zur Steigerung der Attraktivität der Berufe in Kindertagesstätten beizutragen, gegebenenfalls was?

Die Gestaltung von attraktiven Arbeitsverhältnissen für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Landesregierung. Zuständig sind vielmehr die Träger von Kindertageseinrichtungen. Das Land gewährt eine Finanzhilfe in Abhängigkeit des Qualifikationsniveaus einer Fachkraft (Sozialassistenz mit Schwerpunkt Sozialpädagogik bzw. Erzieherin oder Erzieher) und nicht in Abhängigkeit von Vergütung und Arbeitsbedingungen.

  • 2. Ist eine Erhöhung der Zahl der Verfügungsstunden für Fachkräfte in Kindertagesstätten geplant?

Das Land regelt einen Mindeststandard an Verfügungsstunden pro Gruppe, den Träger einhalten müssen. Darüber hinaus liegt es in der Zuständigkeit der Träger von Kindertageseinrichtungen, die fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb einer Einrichtung zu erfüllen. Wenn ein Träger entscheidet, die Anzahl der Verfügungsstunden über den gesetzlich geregelten Mindeststandard hinaus vorzuhalten, dann zahlt das Land für diese Stunden eine anteilige Finanzhilfe von 20 % für Kindergarten- und Hortgruppen sowie von 52 % für Krippengruppen.

  • 3. Sind in Niedersachsen generell kostenlose Kita-Plätze geplant, gegebenenfalls für wann?

Das Land hat das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt. Dafür ist in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung ein Mittelansatz von jährlich 99 Mio. Euro vorgesehen. Angesichts der aktuellen Haushaltslage gibt es derzeit für das Land keine Spielräume, weitere Kita-Jahre beitragsfrei zu stellen. Den für die Kindertagesbetreuung originär zuständigen örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist es allerdings unbenommen, darüber hinaus initiativ tätig zu werden. So gewährleistet zum Beispiel die Stadt Salzgitter einen kostenlosen Besuch des Kindergartens. Wie viele Kommunen sich hier in gleicher Weise engagieren und kostenlose Kita-Plätze vorhalten, ist der Landesregierung nicht bekannt.

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