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Kultusministerin verfügt, Löschung eines Zeitungsartikels von Schulhomepage rückgängig zu machen. Heiligenstadt: „Kritische Berichterstattung gehört zum Alltag einer Ministerin“

Zur Anweisung der Niedersächsischen Landesschulbehörde an das Gymnasium Brake, einen Zeitungsartikel über den Besuch der Ministerin in Brake von der Homepage der Schule zu nehmen, erklärt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt folgendes:

„Wie am Wochenende angekündigt, habe ich mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Ruhe erörtert, wie mit der Frage eines Presseartikels auf der Schulhomepage des Gymnasiums Brake zu verfahren ist. Nach dem Gespräch habe ich verfügt, dass der in Rede stehende Artikel wieder auf der Homepage eingestellt werden darf. Die gebotene staatliche Neutralität muss die Schule - wie alle Schulen - grundsätzlich dabei wahren.

Selbstverständlich ist Meinungsfreiheit für mich ein hohes Gut und ich begrüße es, wenn Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit Sachverhalten auseinander setzen. Ich habe dies in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sehr deutlich gemacht – auch als ich mich während meines Besuches der IGS Brake mit einer Delegation von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Brake getroffen und über den Gegenstand des Protestes ausgetauscht habe. Ich nehme die Meinung der Schülerinnen und Schüler sehr ernst und habe mich nie vor unbequemen Diskussionen gescheut. Kritische als auch positive Berichterstattungen gehören zum Alltag einer Ministerin.

Insofern habe ich die Niedersächsische Landesschulbehörde auch nicht angewiesen, den Zeitungsartikel über meinen Besuch in Brake von der Homepage nehmen zu lassen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat dieses Vorgehen mit dem Niedersächsischen Kultusministerium abgestimmt, ich jedoch hatte keinerlei Kenntnis darüber im Vorfeld und habe erst davon erfahren, als der Artikel von der Homepage genommen worden war.

Wenn es aus Sicht der Landesschulbehörde Anzeichen dafür gab, dass durch die Veröffentlichung der Schulfrieden zwischen zwei benachbarten Schulen gestört werden könnte, gehört es zur Aufgabe einer Aufsichtsbehörde, dem nachzugehen. In der Abwägung der Argumente komme ich jedoch zu dem Ergebnis, dass eine Löschung nicht erforderlich war und ist.

Dass die Landesschulbehörde in einem Gespräch mit dem Schulleiter klären will, ob eine Dienstpflichtverletzung stattgefunden hat, wenn Hunderte von Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit unbeaufsichtigt das Schulgelände verlassen, gehört zu deren Aufgabe. Als Aufsichtsbehörde muss sie – wie in diesem Fall durch Medienberichte – eingegangen Hinweisen entsprechend nachgehen. Bei dem Gespräch wird es darüber hinaus nicht allein um meinen Besuch und das Verhalten des Schulleiters dabei gehen, sondern es werden auch andere Fragestellungen zur Debatte stehen. Die Ergebnisse des Gesprächs bleiben abzuwarten.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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