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Heiligenstadt: „Hand in Hand Ganztagsschulen verbessern“ - Kultusministerium und sechs niedersächsische Kommunen unterzeichnen Rahmenvereinbarung

Die Städte Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg haben mit dem Niedersächsischen Kultusministerium am (heutigen) Montag jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen unterzeichnet. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, Ressourcen für Ganztagsgrundschulen im Rahmen von trilateralen Verträgen einzubringen. Ganztagsschulen können bereits jetzt bilaterale Kooperationen eingehen, um damit außerunterrichtliche Angebote zu gestalten. Nun wird den Ganztagsgrundschulen in den entsprechenden Städten darüber hinaus ermöglicht, mit einer Kommune und einem Kooperationspartner einen Kooperationsvertrag zu schließen.

„Die sechs Städte haben sich in den vergangenen Jahren bereits vorbildlich im Bereich der Ganztagsangebote engagiert, eigene Bildungs- und Betreuungsangebote eingebracht und die Schulen finanziell stark unterstützt. Mit der Rahmenvereinbarung schaffen wir ein weiteres Instrument, mit dem Ganztagsschulen gestärkt und das Angebot in Niedersachsen weiter ausgebaut werden kann“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Ziel der Vereinbarungen ist, Hand in Hand die Qualität der Ganztagsschulen zu verbessern und damit gemeinsam mit den Schulen für die Kinder in Niedersachsen gute Angebote zu erarbeiten. Wir wünschen uns ein Ganztagssystem ohne Brüche, bei dem alle Partnerinnen und Partner etwas zum Wohl unserer Schülerinnen und Schüler einbringen können.“

Die Niedersächsische Landesregierung stattet die rund 1700 Ganztagsschulen im Land wesentlich besser aus und investiert in dieser Legislaturperiode rund 260 Millionen Euro zusätzlich. Mit dem neuen Erlass, der zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft getreten ist, erhalten die Schulen zudem weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Angesichts der verbesserten Bedingungen gab es von Seiten der Kommunen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg den Wunsch, verbindliche Rahmenbedingungen auch für die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen im Bereich der Ganztagsgrundschulen herzustellen und diese transparent und landeseinheitlich zu gestalten.

Dazu Ulrich Markurth, Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig: „In unseren Kommunen arbeiten Schulen, Jugendhilfe und Verwaltung seit Jahren gut und effektiv zusammen. Diese Kooperation erhält durch den neuen Ganztagsschulerlass, der der weiteren Entwicklung landesweit starke Impulse gegeben hat, neue Vorgaben. Die nun vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine hervorragende Basis, die bestehenden Modelle erfolgreich fortführen zu können. Die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Kultusministerium und den weiteren Stellen des Landes bleibt ein Garant für die Entwicklung der Ganztagsschulen in unseren Kommunen.“

Stellvertretend für alle beteiligten Städte begrüßten die Stadträtin für Jugend, Bildung und Integration der Stadt Wolfsburg Iris Bothe und die Stadträtin für Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit der Stadt Oldenburg Dagmar Sachse außerordentlich den Abschluss der Rahmenvereinbarung für die Ganztagsgrundschulen in Niedersachsen: „Die intensiven Gespräche der großen Städte in Niedersachsen mit dem Niedersächsischen Kultusministerium haben gezeigt, dass auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses eine Verzahnung der Jugendhilfe mit den Grundschulen möglich und erfolgversprechend ist. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung sind nun trilaterale Verträge zwischen den Kommunen, Schulen und Jugendhilfeträgern möglich, die den Geist dieser Kooperationen widerspiegeln. Das war den beteiligten Kommunen ein großes Anliegen, da sie sich mit Millionenbeträgen an der Organisation von Ganztagsschulen beteiligen.“ Besonders freut die beiden kommunalen Vertreterinnen, dass es gelungen ist, eine Rahmenvereinbarung zu formulieren, die auch für Konzepte weiterer Kommunen offen ist.

Die Rahmenvereinbarung sieht unter anderem folgendes vor: Der Bildungsauftrag des Landes wird weiterhin durch das Land wahrgenommen. Die Schulleitungen gestalten auf Grundlage ihrer eigenen pädagogischen Konzepte den Ganztag. Sie stimmen sich hierbei eng mit den Kommunen ab. Die Kommune kann mit mehreren Grundschulen eine trilaterale Kooperation eingehen. Sie kann im Rahmen dieser Kooperationen aus einem Pool von Kooperationspartnern den Grundschulen die Kooperationspartner vermitteln, die zur Erbringung von außerunterrichtlichen Angeboten auf Grundlage des jeweiligen Schulkonzeptes am besten geeignet sind. Neben dem Einsatz von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen die Schulen Anteile des Ganztagsbudgets zur Finanzierung zur Verfügung. Dieses Engagement des Landes wird durch Mittel der Kommunen ergänzt und dient der Finanzierung der Angebote der jeweiligen Kooperationspartner. Damit werden unter anderem auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass außerschulische Angebote der Kommunen – z. B. während der Ferienzeiten - besser mit den schulischen Angeboten verzahnt werden.

„Durch die engere Zusammenarbeit zwischen Kommune und Land wird die Qualität der Ganztagsangebote an niedersächsischen Grundschulen gesteigert und die Schulen erhalten noch mehr Möglichkeiten“, so Kultusministerin Heiligenstadt. „Damit setzen wir einen weiteren Baustein auf unserem Weg zum Ganztagsschulland Niedersachsen.“

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.05.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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