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Höhere Kostenerstattung, mehr Zeitausgleich und deutliche Rechtssicherheit - Kultusministerin Heiligenstadt will Bedingungen für Lehrkräfte bei Schulfahrten verbessern

Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat am (heutigen) Freitag deutliche Verbesserungen in Hinblick auf die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Schulfahrten in Aussicht gestellt. In einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Niedersächsischen Philologenverbandes, der GEW, des VBE, des Landesschülerrates und des Landeselternrates, zu dem die Ministerin eingeladen hatte, stellte Heiligenstadt drei wesentliche Änderungen vor, die in den geplanten Neuentwurf des Schulfahrtenerlasses aufgenommen werden sollen:

Höhere Erstattung bei Übernachtungs- und Nebenkosten

Die Obergrenze für Übernachtungskosten, die im Rahmen von Schulfahrten erstattet werden, beträgt für Lehrkräfte gegenwärtig pro Übernachtung 11 Euro ohne Nachweis bzw. 16,50 Euro mit Nachweis. „Dieser Betrag scheint mir in der heutigen Zeit nicht mehr angemessen“, so Heiligenstadt. Daher soll die Obergrenze für Übernachtungskosten deutlich angehoben werden. Denkbar wäre eine Regelung, die sich an der Hälfte der allgemein für Dienstreisen geltenden Obergrenze orientiert. Damit könnten die maximal zu erstattenden Kosten künftig bei 20 Euro ohne Nachweis bzw. 30 Euro mit Nachweis pro Übernachtung liegen.

Auch die Erstattung von Nebenkosten, die im Rahmen einer Schulfahrt für Lehrkräfte entstehen, will die Kultusministerin deutlich erhöhen. Gegenwärtig erhalten Lehrerinnen und Lehrer gegen einen entsprechenden Nachweis höchstens fünf Euro pro Tag, maximal 12,50 Euro pro Schulfahrt. Künftig soll eine Pauschale gezahlt werden, die 10 Euro pro Tag höchstens 30 Euro pro Woche betragen soll. „Wir verdoppeln den Betrag für die Erstattung der Nebenkosten und setzen einen erheblich höheren Wert für die Übernachtungskosten an. Wir vollziehen damit eine richtige und wichtige Anpassung für die Lehrkräfte.“

Mehr Zeitausgleich für Klassenfahrten

Zum Ausgleich der besonderen arbeitszeitlichen Belastung der Lehrkräfte während einer mehrtägigen Klassenfahrt können bisher pro Abwesenheitstag eine Unterrichtsstunde, maximal vier Stunden wöchentlich gewährt werden. Dies geschieht bislang im Rahmen einer flexiblen Unterrichtsverpflichtung nach § 4 Abs. 2 Arbeitszeitverordnung-Schule. Die Höchstgrenze von vier Stunden, so der Vorschlag der Ministerin, könnte wegfallen, so dass unabhängig von der Dauer der Schulfahrt eine so genannte „Plus-Stunde“ pro Tag der Lehrkraft gut geschrieben würde. Diese Änderung soll zudem als Sonderregelung in der Arbeitszeitverordnung verankert werden. „Mit dieser Erhöhung setzen wir ein weiteres Zeichen der Anerkennung, sagte Ministerin Heiligenstadt. „Durch die Verankerung in der Verordnung wird die Regelung zudem rechtsverbindlicher.“

Rechtssicherheit bei der Annahme von Freiplätzen

Die Annahme von Freiplätzen und Vergünstigungen bei Klassenfahrten muss mit den Anti-Korruptionsrichtlinien des Landes Niedersachsen im Einklang stehen. „Um Lehrkräfte vor jeglichem Verdacht der Korruption zu schützen, wollen wir dafür Sorge tragen, dass Angebote mit Freiplätzen oder Vergünstigungen angenommen werden können, ohne dass die Lehrkraft deshalb negative Konsequenzen befürchten muss“, sagte Heiligenstadt im Anschluss an das Gespräch. Darum soll festgelegt werden, dass der finanzielle Vorteil, der dadurch entsteht, auf alle an der Schulfahrt teilnehmenden Personen anteilig umgelegt wird. Alternativ kann die Vergünstigung – sofern die Schule dies möchte - auch auf eine sonstige Begleitperson, die nicht im Landesdienst steht, verteilt werden. „Damit schaffen wir Rechtssicherheit, schützen die Lehrkräfte und die Schulen können Sparmöglichkeiten dennoch nutzen“, so die Ministerin.

Im Anschluss an das Gespräch sagte die Ministerin: „Es sind drei weitere große Schritte, die ich heute auf die Lehrerverbände zugegangen bin. Damit ist noch deutlicher geworden: Es gibt keinen Grund für Lehrkräfte, auf Klassenfahrten zu verzichten! Klassenfahrten gehören zu den schönsten Erlebnissen während der Schulzeit. Sie sollten niemandem verwehrt bleiben.“

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.04.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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