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Was sagt die Inklusionsquote wirklich aus?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Was sagt die Inklusionsquote wirklich aus?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.03.2015 - TOP 24 - Nr. 38


Der Abgeordnete Kai Seefried (CDU) hatte gefragt:


Am 24. Februar 2015 hat Kultusministerin Heiligenstadt Informationen dazu bekanntgegeben, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Schuljahr 2014/2015 in Niedersachsen inklusiv beschult wird und welcher Anteil Förderschulen besucht. In der Pressemitteilung wurden besonders die Schuljahrgänge 1, 2, 5 und 6 in den Blick genommen, für die die Eltern - bis auf den Primarbereich der Förderschule Lernen - Wahlfreiheit genießen, ob sie für ihr Kind von ihrem Recht auf inklusive Beschulung Gebrauch machen wollen oder sich für eine spezialisierte Förderschule entscheiden. Danach liegt die Inklusionsquote für diese Schuljahrgänge bei 52,5 %. 47,5 % der Eltern haben eine Förderschule für ihr Kind angewählt.


Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie teilen sich die in der Pressemitteilung erwähnten 8 447 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die inklusiv beschult werden, auf die verschiedenen Förderschwerpunkte auf? Bitte nach den Schuljahrgängen 1, 2, 5 und 6 aufschlüsseln.

  2. Wie teilen sich die in der Pressemitteilung erwähnten 7 650 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die Förderschulen besuchen, auf die verschiedenen Förderschwerpunkte auf? Bitte nach den Schuljahrgängen 1, 2, 5 und 6 aufschlüsseln.

  3. Wie teilen sich die in der Pressemitteilung erwähnten 7 650 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die Förderschulen besuchen, auf die verschiedenen Förderschulformen auf? Bitte nach den Schuljahrgängen 1, 2, 5 und 6 aufschlüsseln.


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Ziel der Landesregierung ist es, Menschen mit Behinderungen eine aktive Teilhabe in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung für diese Teilhabe und einer ihrer gewichtigsten Bestandteile ist für Kinder und Jugendliche das Recht auf Bildung. Die Landesregierung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen den Zugang zu Bildung und bietet ihnen Förderung und Unterstützung im jeweiligen Bildungsgang. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist der gemeinsame Unterricht mit anderen Kindern und Jugendlichen.

In Niedersachsen ist in diesem Schuljahr eine deutliche Ausweitung der sonderpädagogischen Unterstützung in den allgemeinen Schulen festzustellen. Mehr als die Hälfte der Eltern, deren Kinder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben, hat sich für ein inklusives Bildungsangebot entschieden – und das über alle Förderschwerpunkte. Insgesamt trägt also die Vorstellung einer Schule für alle Kinder – und dies insbesondere auch in den Jahrgängen 5 und 6, in denen ausschließlich der Elternwille über die Schulwahl zwischen allgemeiner Schule oder Förderschule maßgeblich ist. In der Grundschule ist die Kultur des gemeinsamen Unterrichtens besonders ausgeprägt. Hier ist es bemerkenswert, dass die Zahl der Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im jetzigen Schuljahrgang 2 deutlich über der Zahl des vormaligen Schuljahrganges 1 im Schuljahr 2013/2014 liegt.

Bereits im zweiten Jahr nach der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen zeigt sich daran, dass die Eltern ihren Rechtsanspruch deutlich wahrnehmen. Dies ist ein klares Signal für die Inklusion. Diese eindeutige Botschaft lässt sich anhand der Inklusionsquote nachvollziehen. Den Kindern und Jugendlichen wird ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu den niedersächsischen Schulen ermöglicht. Dieser Zugang wird – ganz im Sinne einer aktiven Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft – sehr stark angenommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die Aufteilung der 8.447 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die inklusiv beschult werden, auf die verschiedenen Förderschwerpunkte sowie auf die Schuljahrgänge 1, 2, 5 und 6 kann folgender Tabelle entnommen werden:

Daten der öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne FöS-SGL, inkl. SprKl) für den Stichtag 22.09.2014 – Anzahl Schülerinnen und Schüler:

SJG

LE

SR

ES

SE

KM

GB

Inkl. Insg.

1

403

434

340

90

50

175

263

1.755

2

681

464

456

101

37

167

290

2.196

5

1.280

197

441

144

39

86

102

2.289

6

1.262

162

455

103

33

93

99

2.207

Insg.

3.626

1.257

1.692

438

159

521

754

8.447

Legende: LE: Lernen

SR: Sprache

ES: Emotionale und soziale Entwicklung

HÖ: Hören

SE: Sehen

KM: Körperliche und motorische Entwicklung

GB: Geistige Entwicklung

Zu 2:

Die Aufteilung der 7.650 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die Förderschulen besuchen, auf die verschiedenen Förderschwerpunkte sowie auf die Schuljahrgänge 1, 2, 5 und 6 kann folgender Tabelle entnommen werden:


Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Förderschulgliederungen (SGL) in den SJG 1, 2, 5 und 6 zum Stichtag 22.09.2014

SGL

1

2

5

6

Insg.

FöS LE

1.076

1.463

2.539

FöS ES

44

82

77

78

281

FöS SR

869

1.000

89

73

2.031

FöS GB*

421,25*

421,25*

522,4*

522,4*

1.887,3*

FöS KM

135

178

138

156

607

FöS SE (Sehbehinderte)

1

5

6

8

20

FöS SE (Blinde)

4

6

6

4

20

FöS Hören (Schwerhörige)

34

42

53

50

179

FöS Hören (Gehörlose)

10

23

23

30

86

Alle FöS-SGL

1.518,25*

1.757,25*

1.990,4*

2.384,4*

7.650,3*

*) Die Schülerinnen und Schüler in der Schulgliederung FöS-GB des Primarbereichs (SJG 1 bis 4), des Sekundarbereichs I (SJG 5 bis 9) und des Sekundarbereichs II (SJG 10 bis 12) werden statistisch nur in den Schuljahrgängen 1, 5 bzw. 10 erfasst. Dies bedeutet, dass die Gesamtschülerzahl des Primarbereichs von 1.685 rechnerisch zu je 1/4 auf die Schuljahrgänge 1 bis 4 (also je 421,25) verteilt wird. Für den Sekundarbereich II bedeutet dies, dass die Gesamtschülerzahl von 2.612 rechnerisch zu je 1/5 auf die Schuljahrgänge 5 bis 9 (also je 522,4) verteilt wird.


Zu 3:

In der Frage zu 3 wird nach der Aufteilung der 7.650 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die Förderschulen besuchen, „auf die verschiedenen Förderschulformen“ gefragt. Diesbezüglich ist klarzustellen, dass die Förderschule gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i Niedersächsisches Schulgesetz eine Schulform ist. „Förderschulformen“ gibt es schulgesetzlich nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 2 verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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