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Abschaffung von Förderunterricht

Antwort auf die mündliche Anfrage: Abschaffung von Förderunterricht

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.03.2015 - TOP 24 - Nr. 17


Der Abgeordnete Kai Seefried (CDU) hatte gefragt:


In der Neuen Presse vom 27. Februar 2015 wird aus einem Schreiben der Landesschulbehörde an Schulen zitiert, in dem es laut Zeitungsbericht heißen soll: „Zukünftig sollten aus dem Gesamtkontingent für besondere Fördermaßnahmen nur noch ausschließlich Sprachfördermaßnahmen erfolgen.“ Eine Schulleiterin aus Hannover wird in dem Artikel in einer Stellungnahme dazu wie folgt zitiert: „Das wäre furchtbar, wenn der gesamte andere Förderunterricht abgeschafft werden würde.“ Weiterhin hat das Kultusministerium laut Neue Presse ein „Konzept, um die vorhandenen Stunden und Ressourcen in Zukunft noch zielgenauer und effektiver für Sprachförderung von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen einzusetzen“ angekündigt.

Im Dezember 2014 hatten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag einen Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, dem Kultusministerium 4 Millionen Euro zusätzlich für Sprachlernklassen, Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ sowie Förderunterricht von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache zum Erwerb und zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Rot-Grün billigte für das Haushaltsjahr 2015 nur ein Achtel der von der CDU-Fraktion beantragten Summe.


Ich frage die Landesregierung:


  1. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass angesichts der aktuellen Herausforderung 500 000 Euro zusätzlich für Sprachlernklassen, Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ sowie Förderunterricht von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache zum Erwerb und zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse auskömmlich sind?

  2. Wie genau will die Landesregierung Ressourcen verlagern, um in den Schulen mehr Förderangebote für Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache zum Erwerb und zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse anbieten zu können?

  3. Wie sieht das vom Ministerium angekündigte „Konzept, um die vorhandenen Stunden und Ressourcen in Zukunft noch zielgenauer und effektiver für Sprachförderung von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen einzusetzen“ genau aus?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Im Sinne der Sprachförderung als Teil durchgängiger Sprachbildung ist die Aufgabe der Förderung von sprachlicher Handlungsfähigkeit in Mündlichkeit und Schriftlichkeit mehr als bisher Aufgabe eines jeden Unterrichts, über den Deutschunterricht und den additiven Sprachförderunterricht in Deutsch als Zweitsprache hinaus.

Zu den im Erlass des Kultusministeriums vom 01.07.2014 zur „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ geregelten additiven Sprachfördermaßnahmen zählen Sprachlernklassen, Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht und Förderstunden nach Sprachförderkonzept.

Diese additiven Maßnahmen können jedoch nur dann umfänglich wirksam werden, wenn sie mit den integrativen Fördermaßnahmen in allen Fächern abgestimmt und verknüpft sind. Dies setzt voraus, dass Schulen im Rahmen ihres Schulentwicklungsprozesses die Bereiche Sprachbildung und interkulturelle Bildung umfänglich bearbeiten und in den schulischen Alltag integrieren.

Fragen ausschließlich nach dem Umfang und der Verteilung von additiven Fördermaßnahmen in der Sprachbildung greifen daher zu kurz und werden dem komplexen Themenfeld nicht gerecht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die Frage, ob die zusätzlichen 500.000 Euro ausreichen, um die aktuellen Bedarfe an Sprachfördermaßnahmen in den Schulen zu decken, geht offenkundig von falschen Voraussetzungen aus. Die 500.000 Euro wurden für ergänzende Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Sprachförderung bereitgestellt, um kurzfristig Schulen zu unterstützen, die einen unvorhergesehenen erhöhten Bedarf haben. Diese Geldmittel sind kein Ersatz für die Sprachfördermaßnahmen des Landes in den Schulen, sondern lediglich eine sinnvolle Ergänzung.

Bereits die Tatsache, dass die Anzahl der Sprachlernklassen kurzfristig erheblich gesteigert worden ist, zeigt, dass entsprechend der Bedarfe vor Ort gehandelt wird, um den Bildungserfolg aller Schülerinnen und Schüler zu verbessern und ihnen den höchstmöglichen Bildungsabschluss zu ermöglichen.

Zu 2 und zu 3:

Die Rückmeldungen aus den Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde haben gezeigt, dass Sprachlernklassen nicht in jedem Fall ein „Allheilmittel“ sind. Um bedarfsgerecht steuern zu können, muss für jede Schule entschieden werden, welche Form der Förderung sinnvoll und gewünscht ist. Das angesprochene Konzept wird derzeit erarbeitet und abgestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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