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Hat die Landesregierung das Interesse an der Weiterentwicklung der Grundschulen verloren?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Hat die Landesregierung das Interesse an der Weiterentwicklung der Grundschulen verloren?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.03.2015 - TOP 24 - Nr. 9


Die Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Clemens Große Macke, Kai Seefried und Dr. Stephan Siemer (CDU) hatten gefragt:


Am Montag, dem 9. Februar 2015, hat der 20. regionale Grundschultag für Cloppenburg, Diepholz und Vechta im Cloppenburger Kreishaus stattgefunden. Sein Thema in diesem Jahr war „Umgang mit Vielfalt“. Veranstalter des Grundschultages sind das Kompetenzzentrum für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung an der Universität Vechta, der Verband Bildung und Erziehung, der Verband Sonderpädagogik, der Grundschulverband, die Volkshochschule Cloppenburg und der Landes-Caritasverband. Regelmäßige Besucher des Grundschultages sind Eltern, Lehrkräfte sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Politik. Im letzten Jahr haben sich Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) mit einem Vortrag und Dezernenten der Landesschulbehörde aus Oldenburg, die für den Bereich Grundschule zuständig sind, am Grundschultag beteiligt.

Anlässlich der Begrüßung haben die Veranstalter erklärt, dass Dezernenten der Landeschulbehörde großes Interesse an einer erneuten Teilnahme im Jahre 2015 gehabt hätten. Allerdings habe die Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, den interessierten Dezernenten keine Dienstreisegenehmigung erteilt. Die Begründung der Landesschulbehörde sei gewesen, dass seitens des Landes kein dienstliches Interesse an der Veranstaltung bestünde.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Qualität des Grundschultages im Hinblick auf die Weiterentwicklung des regionalen Schulwesens, auch mit Blick auf das diesjährige Thema „Umgang mit Vielfalt“?

  2. Mit welcher Begründung konnten die Dezernenten der Landesschulbehörde am regionalen Grundschultag 2014 teilnehmen?

  3. Warum duften teilnahmeinteressierte Dezernenten am regionalen Grundschultag 2015 nicht teilnehmen?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Ziel der Landesregierung ist es, alle Schulformen – und damit ausdrücklich auch die Grundschule – stetig weiterzuentwickeln. Diesbezüglich setzt die Landesregierung mit dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes wichtige Akzente.

Mit der beabsichtigten Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahrgangs wird ein nicht kindgerechter Leistungsdruck im Primarbereich abgebaut. Die Ausübung von Leistungsdruck in dieser frühen Lebensphase durch die viel zu frühe Festlegung auf eine Schullaufbahn ist aus erziehungswissenschaftlicher Sicht eine deutliche Fehlentwicklung. Die Reaktionen aus den Grundschulen zu diesem Vorhaben sind schon jetzt sehr positiv.

Außerdem sollen neue Formen jahrgangsübergreifenden Unterrichts in der Grundschule eingeführt werden. Damit erhalten die Schulen mit Eingangsstufe die Möglichkeit, ihre guten Konzepte auf die Jahrgänge 3 und 4 auszuweiten.

Darüber hinaus wird das Niedersächsische Kultusministerium sein Qualifizierungsangebot für die inklusive Schule deutlich ausweiten: Innerhalb der „Qualifizierungsoffensive Inklusion“ sollen zunächst drei Viertel aller Grundschulen in Niedersachsen die Möglichkeit zu Fortbildungen zur Inklusion erhalten und diese zukünftig als schulinterne Fortbildungen durchführen können; dies stellt eine nachhaltige Maßnahme über mehrere Jahre dar und ist am Bedarf der jeweiligen Schule orientiert. Die Ausweitung des Qualifizierungsangebots wird zu einer nachhaltigen Schulentwicklung führen.

Das Ziel von Grundschultagen, die in der Regel von Verbänden durchgeführt werden, ist es, den Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft zu intensivieren; im Mittelpunkt stehen praxisrelevante Themen. Insofern haben diese regelmäßig veranstalteten Tagungen für alle an Schule Beteiligten in den Regionen einen hohen pädagogischen Wert, sind aber keine dienstlichen Veranstaltungen.

Wenn Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde teilnehmen wollen, prüft die Behörde vor der Genehmigung eines Dienstreiseantrages u. a., ob eine dienstliche Notwendigkeit vorliegt. Dabei sind auch unterschiedliche dienstliche Aufgaben und Interessen gegeneinander abzuwägen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung schätzt die Veranstaltung in der Region sehr. Dies wird bereits durch die Teilnahme von Kultusministerin Heiligenstadt am Grundschultag in Cloppenburg im Jahr 2014 deutlich zum Ausdruck gebracht. Auch das diesjährige Thema „Umgang mit Vielfalt“ steht bildungspolitisch auf der Agenda der Landesregierung. Die Themenwahl wird deshalb ausdrücklich begrüßt.

Zu 2:

Im Jahr 2014 ist bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde kein Dienstreiseantrag hinsichtlich der Teilnahme am Grundschultag von Dezernentinnen und Dezernenten eingegangen.

Zu 3:

Wie bereits ausgeführt, schätzt die Landesregierung die Veranstaltung in der Region sehr. Es besteht grundsätzlich ein Interesse Seitens der Landesregierung, die Teilnahme der zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten zu gewährleisten. Sofern ein entsprechender Dienstreiseantrag gestellt wird, prüft die Niedersächsische Landesschulbehörde in eigener Zuständigkeit, ob die Dienstreise unter Beachtung der haushalterischen Vorgaben und der dienstlichen Aufgaben und Interessen angeordnet werden kann.

Im Jahr 2015 hat es einen Antrag auf Teilnahme von Seiten einer Dezernentin der Regionalabteilung Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde gegeben. Die Genehmigung einer Dienstreise konnte in diesem konkreten Einzelfall aus Gründen anderweitiger, vorrangig zu erledigender dienstlicher Aufgaben von Seiten der Niedersächsischen Landesschulbehörde nicht ausgesprochen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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