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Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang auf die Schulformen und Schullaufbahnempfehlung im Schuljahr 2014/2015

Die Auswertung des Niedersächsischen Kultusministeriums zum 5. Schuljahrgang 2014/2015 zeigt nach Ansicht von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, dass mit der vorgelegten Schulgesetznovelle die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden. „Die Zahlen unterstreichen: Mit der geplanten Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die kommunalen Schulträger liegen wir goldrichtig. Wir werden den Elternwillen stärken, den pädagogischen Spielraum der Lehrkräfte erweitern und es den Schulträgern ermöglichen, ihre Schullandschaft passend für die Region zukunftsfähig aufzustellen“, so Niedersachsens Kultusministerin.

Die statistische Auswertung des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Stichtag 22.09.2014 hat ergeben, dass zum Schuljahr 2014/2015 42,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler ein Gymnasium im 5. Schuljahrgang besuchen. 21,2 Prozent besuchen eine Oberschule, 15,8 Prozent eine Realschule, 15,2 Prozent eine Integrierte Gesamtschule und 4,7 Prozent eine Hauptschule. Die Auswertung bezieht sich auf öffentliche allgemein bildende Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen.

Die Übergangsquote der Schülerinnen und Schüler von den Grundschulen auf die Schulformen des Sekundarbereichs I zum Schuljahr 2014/2015 bestätigt eine Entwicklung der letzten Jahre, wonach ein Rückgang beim Übergang auf die Schulformen Realschule und Hauptschule zu verzeichnen ist. Im Schuljahr 2013/2014 besuchten noch 17,9 Prozent eine Realschule (Schuljahr 2012/2013: 19,6 Prozent) und 5,5 Prozent eine Hauptschule (Schuljahr 2012/2013: 6,1 Prozent). Bezüglich der von den Grundschulen ausgesprochenen Schullaufbahnempfehlungen ergeben sich 41,2 Prozent bei den Gymnasien, 38,6 Prozent bei den Realschulen und 20,2 Prozent bei den Hauptschulen.

„Bereits seit Jahren wählen die Eltern sehr verantwortungsbewusst die Schulform an, die sie für ihr Kind am geeignetsten halten. Statt eine unverbindliche Empfehlung auszusprechen ist es besser, die Eltern auf ihrem Entscheidungsweg zu unterstützen. Aus diesem Grund sieht unser Gesetzentwurf zwei Beratungsgespräche durch die Grundschulen vor“, sagt Heiligenstadt. Dies erweitere den pädagogischen Spielraum der Lehrkräfte und helfe den Erziehungsberechtigten, die richtige Entscheidung bei der Wahl der weiterführenden Schule für ihr Kind zu fällen.

Die Anwahl der Gymnasien ist im Vergleich der Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 mit 42,4 Prozent gleich geblieben (Schuljahr 2012/2013: 41,7 Prozent). Bei den Oberschulen mit 21,2 Prozent und den Integrierten Gesamtschulen mit 15,2 Prozent setzte sich der durch Neugründungen von Oberschulen und Gesamtschulen ansteigende Trend fort (OBS SJ 2013/2014:19,5 %, SJ 2012/2013 18,5 %; IGS SJ 2013/2014: 13,9 %, SJ 2012/2013 13,3 %). Zum Stichtag 22.09.2014 gibt es in Niedersachsen 257 öffentliche Gymnasien (gleiche Anzahl wie zum entsprechenden Stichtag 2013), 241 öffentliche Oberschulen (plus 19 im Vergleich zum entsprechenden Stichtag 2013) und 116 öffentliche Gesamtschulen (plus 10 im Vergleich zum entsprechenden Stichtag 2013).

„Immer mehr Eltern wünschen sich, den Bildungsgang ihrer Kinder möglichst lange offen zu halten und ihnen die Chancen auf den bestmöglichen Schulabschluss einzuräumen“, so Heiligenstadt. Schulformen, die dies ermöglichten, erhielten starken Zuspruch durch die Eltern und seien damit auch für die Schulträger vor Ort attraktiv. „Daher ist es nur vernünftig, die Diskriminierung von Gesamtschulen weiterhin abzubauen. Dazu gehört auch, sie wie die Oberschulen als ersetzende Schulform zu ermöglichen.“

Wer vor dem Hintergrund einer Übergangsquote von über 42 Prozent eine Bedrohung des Gymnasiums herbeirede, habe offenkundig weder Vertrauen in die Schulträger noch in die Stärke der niedersächsischen Gymnasien. Heiligenstadt: „An den Eltern laufen diese Versuche, Verunsicherung zu schüren, im Übrigen vorbei, wie die Statistik zeigt. Sie interessieren sich mehr für Inhalte wie zum Beispiel unser neues Abitur an den Gymnasien. Ich bin froh, dass wir mit dem Bildungschancengesetz viele Verbesserungen für die Schülerinnen und Schüler umsetzen werden.“
Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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