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LT TOP 26 Nr. 52 - In welcher Form wird die Landesregierung eine Vereinbarung mit den muslimischen Verbänden unterzeichnen?

Antwort auf die mündliche Anfrage: In welcher Form wird die Landesregierung eine Vereinbarung mit den muslimischen Verbänden unterzeichnen?


Die Abgeordneten Hillgriet Eilers, Horst Kortlang, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Dürr und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:


In Niedersachsen leben rund 250 000 Muslime. Ministerpräsident Stephan Weil hat angekündigt, Anfang 2015 einen Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden unterzeichnen zu wollen.


Unter anderem stellt der Ministerpräsident hierbei das Kopftuchverbot infrage. Auch islamische Feste könnten als religiöse Feiertage anerkannt werden. Niedersachsen ist nach Hamburg und Bremen das dritte Bundesland, das eine solche Vereinbarung vorbereitet.


Wir fragen die Landesregierung:


  1. Was sind die formalen Kennzeichen eines Staatsvertrages?

  2. Sind diese formalen Kennzeichen in dem konkreten Fall erfüllt, und handelt es sich bei diesem Sachverhalt tatsächlich um einen Staatsvertrag?

  3. Wie soll die vorbereitete Vereinbarung genannt werden?

    Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


    Das Land Niedersachsen verhandelt seit Oktober 2013 mit den islamischen Landesverbänden Schura und DITIB (dem Landesverband der Türkisch-Islamischen Union) sowie mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. über Verträge zur Gestaltung der künftigen Beziehungen. Ziel dieser Verhandlungen ist u. a. die Ermöglichung einer verstärkten Teilhabe der Verhandlungspartner am religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Niedersachsen. Zu den Vertreterinnen und Vertretern dieser Glaubensgemeinschaften ist über die Jahre ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut worden. Auf dieser Basis sollen Regelungen gefunden werden, die – von einer hohen gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz getragen – die Integration der Muslimas und Muslime in Niedersachsen weiter fördern. Die Verhandlungen wurden von Vertretern der Muslime sowie Herrn Ministerpräsident Stephan Weil im Rahmen der Auftaktveranstaltung als historisch gewürdigt. Niedersachsen ist das erste Flächenland, das solche Vereinbarungen schließt. Vergleichbare Verträge gibt es bisher nur in den Bundesländern Hamburg und Bremen.

    Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:


    Zu 1:

    Der Gebrauch des Begriffes Staatsvertrag ist uneinheitlich. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Staatsvertrag im engeren Sinne, der einen Vertrag zwischen zwei (oder mehr) Völkerrechtssubjekten, also z. B. zwischen Staaten, bezeichnet. Es werden im allgemeinen Sprachgebrauch allerdings auch Übereinkünfte des Staates mit anderen Organisationen, etwa mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, als „Staatsverträge“ bezeichnet. Um solche Verträge handelt es sich vorliegend. An die Verwendung des Begriffs „Staatsvertrag“ als solchem bzw. den Abschluss einer so betitelten Vereinbarung knüpfen sich dabei keine spezifischen Rechtsfolgen bzw. Anforderungen. Die Rechtsfolgen und formalen Anforderungen richten sich vielmehr nach den konkreten Inhalten der Vereinbarung und müssen insbesondere den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen genügen. Dies wird bei den vorgesehenen Staatsverträgen der Fall sein.


    Zu 2:

    Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen.


    Zu 3:

    Die aktuellen Arbeitsentwürfe tragen die Überschrift „Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem DITIB-Landesverband Niedersachsen-Bremen e. V. und Schura Niedersachsen – Landesverband der Muslime e. V“ bzw. „Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V.“ Die Vertragsverhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass auch bezüglich der Bezeichnung der Verträge insbesondere redaktionelle Änderungen noch möglich sind.

    Artikel-Informationen

    erstellt am:
    22.01.2015

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