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240 Sprachlernklassen zum zweiten Schulhalbjahr 2014/2015 in Niedersachsen – Kultusministerin Heiligenstadt dankt Lehrkräften für Engagement für Flüchtlingskinder

In Niedersachsen werden zum zweiten Schulhalbjahr 2014/2015 voraussichtlich rund 240 Sprachlernklassen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen gebildet. Damit verdoppelt das Niedersächsische Kultusministerium im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr 2014/2015 sein Angebot an diesen speziellen Förderklassen für Schülerinnen und Schüler, die über gar keine oder wenige Deutschkenntnisse verfügen.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass deutlich mehr Familien aus Kriegs- und Krisengebieten Zuflucht in Niedersachsen suchen und finden. Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben, sind schulpflichtig und wie alle anderen Kinder in die Schulen aufzunehmen, betont die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und erklärt: „Alle Kinder haben das Recht auf eine gute schulische Bildung, egal woher sie kommen. Aber eine Teilnahme am Regelunterricht an einer deutschen Schule ist gerade für Kinder aus Familien, die Hals über Kopf vor Krieg und Terror ihr Land verlassen mussten, oft nicht möglich. Daher versuchen die Lehrkräfte in den Sprachlernklassen erst einmal auf die Kinder zuzugehen, sie an ihre neue Umgebung zu gewöhnen und eine sprachliche Basis zu legen. Für die Lehrkräfte ist das häufig eine sehr große Herausforderung. Ich bedanke mich im Namen der Niedersächsischen Landesregierung für deren großes persönliches Engagement sehr herzlich. Durch sie wird ein ganz entscheidender Beitrag für eine gelingende Integration und für eine positive Willkommenskultur in Niedersachsen geleistet.“

Der Bedarf an Sprachlernklassen ist vor dem Hintergrund steigender Flüchtlings- und Zuwanderungszahlen deutlich gewachsen: Im Schuljahr 2013/14 wurden landesweit 61 Sprachlernklassen gebildet, im ersten Schulhalbjahr 2014/15 wurden laut Statistik vom 22.09.2014 an den allgemein bildenden Schulen 118 Sprachlernklassen eingerichtet.

Im Vergleich der Schuljahre 2013/14 und 2014/15 hat sich damit der Bedarf deutlich erhöht. Die Anzahl der Sprachlernklassen wurde vervierfacht.

Für Schülerinnen und Schüler stellt der Besuch einer Sprachlernklasse mit einem hohen Zeitanteil von 23 Wochenstunden im Primarbereich und 30 Wochenstunden im Sekundarbereich die intensivste Form der so genannten additiven Sprachförderung dar. In den Schulen werden neben Sprachlernklassen bei Bedarf aber auch weitere Sprachfördermaßnahmen bereitgehalten, die sich insbesondere auch auf die neu zugewanderten Kinder beziehen. So können Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ ausgerichtet und Förderunterricht angeboten werden. Auch Sprachförderung nach besonderen Sprachförderkonzepten für Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernerschwernissen ist möglich. Dieses Bündel an Sprachfördermaßnahmen ist und bleibt ein Angebot an alle Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse.

Im Niedersächsischen Kultusministerium werden zudem weitere Maßnahmen geprüft, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Lehrkräften mit der erforderlichen Fachkompetenz für „Deutsch als Zweitsprache“ zu decken und diese mit geeigneten Unterrichtsmaterialien zu unterstützen. Auf Initiative der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen sind dem Kultusministerium vom Gesetzgeber überdies für 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Sprachförderung zur Verfügung gestellt worden.

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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