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Antwort auf die mündliche Anfrage: Tatsächlicher Bedarf an Förderschullehrerstunden

Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Hillgriet Eilers (FDP) hatten gefragt:


Förderschulen in Niedersachsen beklagen schon seit geraumer Zeit einen Fachkräftemangel an Sonderpädagogen und haben bereits seit Längerem auch Lehrkräfte mit anderen Lehrbefähigungen beschäftigt. Dieser Einsatz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht in der Förderschule selbst, sondern auch auf den Einsatz an allgemeinen Schulen im Zusammenhang mit den bewilligten sonderpädagogischen Zusatzbedarfen (siehe beispielsweise Ziffer 4 und 5.10 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“).

Bereits im vergangenen September- und Oktoberplenum hatten die oben genannten Abgeordneten bezüglich der Differenz zwischen dem Soll der sonderpädagogischen Stunden (Summe aus Soll-UV an den Förderschulen und den Zusatzbedarfen der allgemeinbildenden Schulen) und den im niedersächsischen Schuldienst beschäftigten Sonderpädagogen (Summe aus den Stundenverpflichtungen aller Sonderpädagogen mit Unterrichtseinsatz abzüglich Anrechnungs- und Entlastungsstunden bzw. weiterer Freistellungen und Abordnungen für außerunterrichtliche Tätigkeiten) gefragt. Nach den bisherigen Antworten ergeben sich weitere Nachfragen zum letzten Statistikzeitpunkt.


Wir fragen die Landesregierung:


  1. Wie viele Wochenstunden sind den allgemeinbildenden Schulen für sonderpädagogische Zusatzbedarfe (bitte nach Zusatzbedarfen aufgeschlüsselt und als Summe) bewilligt, und wie viele dieser Lehrerwochenstunden wurden tatsächlich durch Abordnungen an die allgemeinen Schulen zum jüngsten Statistikstichtag verzeichnet?

  2. Wie viele Soll-Stunden pro Woche ergeben sich zum o. g. Statistikstichtag für die öffentlichen Förderschulen (Grund- und Zusatzbedarf), und wie hoch sind die Ist-Stunden nach der Statistik?

  3. Wie hoch ist die Summe der zu unterrichtenden Lehrerwochenstunden der im niedersächsischen Schuldienst beschäftigten Sonderpädagogen abzüglich der Stunden, die nicht für Unterricht aufgewendet werden (beispielsweise Anrechnungs- und Entlastungsstunden, Freistellungen und Abordnungen für außerunterrichtliche Tätigkeiten)?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Die Landesregierung hat bereits im Rahmen der Beantwortung der von den Fragestellern erwähnten Kleinen Anfragen darauf hingewiesen, dass Bewerberinnen und Bewerber für Stellen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik nur begrenzt vorhanden sind. Bewerberinnen und Bewerber mit entsprechender Qualifikation bzw. Laufbahnbefähigung haben in Niedersachsen sowie in nahezu allen anderen Bundesländern außerordentlich gute Einstellungschancen. Die Landesregierung ist bestrebt, besonders viele Einstellungen von Lehrkräften mit diesem Lehramt bedarfsgerecht und entsprechend der Bewerberpotenziale zu ermöglichen. Zur weiteren Verbesserung hat das Kultusministerium eine Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte an Förderschulen mit einem anderen Lehramt geschaffen, um weitere Bedarfe für die sonderpädagogische Unterstützung abdecken zu können.

Um bereits heute und in den kommenden Jahren Einstellungen bedarfsgerecht realisieren zu können, hätte in der Vergangenheit sachgerecht Vorsorge getroffen werden müssen. Es ist ein Versäumnis früherer Landesregierungen, hier nicht aktiv geworden zu sein.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, alle anerkannten Soll-Bedarfe mit Ist-Stunden bedarfsgerecht abzudecken. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zahlreiche personalwirtschaftliche Maßnahmen, wie u. a. Einstellungen, Abordnungen und Versetzungen, vorgenommen. Auf diese Weise soll das Ziel einer landesweiten durchschnittlichen Unterrichtsversorgung von 101 % erreicht werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die Aufschlüsselung der sonderpädagogischen Zusatzbedarfe (ZB) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 22.08.2013 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:


ZBSchl.

ZB_Klartext

ZBStd.

141

Integrationsklassen - Förderung geistige Entw.

2.902,0

142

Integrationsklassen - bis 4. SJG Förderung Lernen

768,0

143

Integrationsklassen - ab 5. SJG Förderung Lernen

5.512,0

151

Sonderpäd. Förderung Sprache - ab 5. SJG

628,0

152

Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - bis 4. SJG

1.460,5

153

Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - ab 5. SJG

2.489,0

154

Sonderpäd. Förderung Hören - bis 4. SJG

1.053,0

155

Sonderpäd. Förderung Hören - ab 5. SJG

1.053,1

156

Sonderpäd. Förderung Sehen - bis 4. SJG

274,0

157

Sonderpäd. Förderung Sehen - ab 5. SJG

313,5

158

Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - bis 4. SJG

953,5

159

Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - ab 5. SJG

970,0

401

Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund

257,0

402

Std. für Schulen in besonderen sozialökonomischen Brennpunkten

143,0

403

Std. für Grundschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „ES"

267,5

410

Förderung Lernen ab 5. SJG

3.003,0

411

Förderung Sprache ab 5. SJG

459,0

412

Förderung Emot. u. soz. Entw. ab 5. SJG

1.001,0

413

Förderung Hören bis 4. SJG

198,0

414

Förderung Hören ab 5. SJG

322,0

415

Förderung Sehen bis 4. SJG

99,0

416

Förderung Sehen ab 5. SJG

98,0

417

Förderung Körp. u. mot. Entw. bis 4. SJG

399,0

418

Förderung Körp. u. mot. Entw. ab 5.SJG

368,0

419

Förderung Geistige Entwicklung

1.610,0

450

Sonderpädagogische Grundversorgung

20.038,0

Insgesamt

46.639,1


Unter Berücksichtigung der Kontingentstunden nach Ziffer 5.13 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ (Schlüssel 401 bis 403) ergeben sich zum Stichtag 22.08.2013 insgesamt rund 46.640 Soll-Stunden.

Zum vorgenannten Stichtag sind insgesamt rund 34.570 Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne Schulgliederung Förderschule) als Lehrer-Ist-Stunden vorhanden.

Zu 2:

An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums in der Schulform Förderschule stehen zum Stichtag 22.08.2013 insgesamt rund 92.920 Soll-Stunden, davon rund 83.470 Stunden im Grundbedarf und rund 9.450 Stunden Zusatzbedarfe, einem Umfang von rund 91.690 Lehrer-Ist-Stunden gegenüber.

Zu 3:

Zum Stichtag 22.08.2013 stehen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums insgesamt rund 112.330 Lehrer-Ist-Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik zur Verfügung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

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