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erstellt am:
18.12.2014
Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Hillgriet Eilers (FDP) hatten gefragt:
Förderschulen in Niedersachsen beklagen schon seit geraumer Zeit einen Fachkräftemangel an Sonderpädagogen und haben bereits seit Längerem auch Lehrkräfte mit anderen Lehrbefähigungen beschäftigt. Dieser Einsatz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht in der Förderschule selbst, sondern auch auf den Einsatz an allgemeinen Schulen im Zusammenhang mit den bewilligten sonderpädagogischen Zusatzbedarfen (siehe beispielsweise Ziffer 4 und 5.10 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“).
Bereits im vergangenen September- und Oktoberplenum hatten die oben genannten Abgeordneten bezüglich der Differenz zwischen dem Soll der sonderpädagogischen Stunden (Summe aus Soll-UV an den Förderschulen und den Zusatzbedarfen der allgemeinbildenden Schulen) und den im niedersächsischen Schuldienst beschäftigten Sonderpädagogen (Summe aus den Stundenverpflichtungen aller Sonderpädagogen mit Unterrichtseinsatz abzüglich Anrechnungs- und Entlastungsstunden bzw. weiterer Freistellungen und Abordnungen für außerunterrichtliche Tätigkeiten) gefragt. Nach den bisherigen Antworten ergeben sich weitere Nachfragen zum letzten Statistikzeitpunkt.
Wir fragen die Landesregierung:
Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:
Die Landesregierung hat bereits im Rahmen der Beantwortung der von den Fragestellern erwähnten Kleinen Anfragen darauf hingewiesen, dass Bewerberinnen und Bewerber für Stellen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik nur begrenzt vorhanden sind. Bewerberinnen und Bewerber mit entsprechender Qualifikation bzw. Laufbahnbefähigung haben in Niedersachsen sowie in nahezu allen anderen Bundesländern außerordentlich gute Einstellungschancen. Die Landesregierung ist bestrebt, besonders viele Einstellungen von Lehrkräften mit diesem Lehramt bedarfsgerecht und entsprechend der Bewerberpotenziale zu ermöglichen. Zur weiteren Verbesserung hat das Kultusministerium eine Qualifizierungsmaßnahme für Lehrkräfte an Förderschulen mit einem anderen Lehramt geschaffen, um weitere Bedarfe für die sonderpädagogische Unterstützung abdecken zu können.
Um bereits heute und in den kommenden Jahren Einstellungen bedarfsgerecht realisieren zu können, hätte in der Vergangenheit sachgerecht Vorsorge getroffen werden müssen. Es ist ein Versäumnis früherer Landesregierungen, hier nicht aktiv geworden zu sein.
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, alle anerkannten Soll-Bedarfe mit Ist-Stunden bedarfsgerecht abzudecken. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zahlreiche personalwirtschaftliche Maßnahmen, wie u. a. Einstellungen, Abordnungen und Versetzungen, vorgenommen. Auf diese Weise soll das Ziel einer landesweiten durchschnittlichen Unterrichtsversorgung von 101 % erreicht werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1:
Die Aufschlüsselung der sonderpädagogischen Zusatzbedarfe (ZB) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 22.08.2013 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
ZBSchl. |
ZB_Klartext |
ZBStd. |
141 |
Integrationsklassen - Förderung geistige Entw. |
2.902,0 |
142 |
Integrationsklassen - bis 4. SJG Förderung Lernen |
768,0 |
143 |
Integrationsklassen - ab 5. SJG Förderung Lernen |
5.512,0 |
151 |
Sonderpäd. Förderung Sprache - ab 5. SJG |
628,0 |
152 |
Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - bis 4. SJG |
1.460,5 |
153 |
Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - ab 5. SJG |
2.489,0 |
154 |
Sonderpäd. Förderung Hören - bis 4. SJG |
1.053,0 |
155 |
Sonderpäd. Förderung Hören - ab 5. SJG |
1.053,1 |
156 |
Sonderpäd. Förderung Sehen - bis 4. SJG |
274,0 |
157 |
Sonderpäd. Förderung Sehen - ab 5. SJG |
313,5 |
158 |
Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - bis 4. SJG |
953,5 |
159 |
Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - ab 5. SJG |
970,0 |
401 |
Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund |
257,0 |
402 |
Std. für Schulen in besonderen sozialökonomischen Brennpunkten |
143,0 |
403 |
Std. für Grundschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „ES" |
267,5 |
410 |
Förderung Lernen ab 5. SJG |
3.003,0 |
411 |
Förderung Sprache ab 5. SJG |
459,0 |
412 |
Förderung Emot. u. soz. Entw. ab 5. SJG |
1.001,0 |
413 |
Förderung Hören bis 4. SJG |
198,0 |
414 |
Förderung Hören ab 5. SJG |
322,0 |
415 |
Förderung Sehen bis 4. SJG |
99,0 |
416 |
Förderung Sehen ab 5. SJG |
98,0 |
417 |
Förderung Körp. u. mot. Entw. bis 4. SJG |
399,0 |
418 |
Förderung Körp. u. mot. Entw. ab 5.SJG |
368,0 |
419 |
Förderung Geistige Entwicklung |
1.610,0 |
450 |
Sonderpädagogische Grundversorgung |
20.038,0 |
Insgesamt |
46.639,1 |
Unter Berücksichtigung der Kontingentstunden nach Ziffer 5.13 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ (Schlüssel 401 bis 403) ergeben sich zum Stichtag 22.08.2013 insgesamt rund 46.640 Soll-Stunden.
Zum vorgenannten Stichtag sind insgesamt rund 34.570 Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ohne Schulgliederung Förderschule) als Lehrer-Ist-Stunden vorhanden.
Zu 2:
An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums in der Schulform Förderschule stehen zum Stichtag 22.08.2013 insgesamt rund 92.920 Soll-Stunden, davon rund 83.470 Stunden im Grundbedarf und rund 9.450 Stunden Zusatzbedarfe, einem Umfang von rund 91.690 Lehrer-Ist-Stunden gegenüber.
Zu 3:
Zum Stichtag 22.08.2013 stehen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums insgesamt rund 112.330 Lehrer-Ist-Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik zur Verfügung.
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18.12.2014