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Antwort auf die mündliche Anfrage: Fortbildungsförderung in Förderschulen

Die Abgeordneten Kai Seefried und Clemens Große Macke (CDU) hatten gefragt:


Damit Inklusion gelingen kann, bedarf es einer guten Fortbildung und Qualifizierung unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulleitungen.

Budgetmittel, die den Schulen u. a. für Fortbildungen zugewiesen werden, sind in der Höhe von der Anzahl der jeweiligen Lehrkräfte abhängig. Je weniger Lehrkräfte an einer Förderschule tätig sind, umso weniger Budgetmittel stehen dieser Schule für Fortbildungen zur Verfügung. Mit einer Zunahme der inklusiven Beschulung von Kindern mit Unterstützungsbedarf in allgemeinbildenden Schulen ist es absehbar, dass sich die für Fortbildungen zur Verfügung stehenden Mittel für an Förderschulen tätige Lehrkräfte verringern.

Wir fragen die Landesregierung:


  1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere in der Zusammenarbeit von Sonderpädagogen/Förderschullehrkräften und Lehrkräften der allgemeinbildenden Schulen, die in vielen Fällen aus dem Budget der Förderschulen finanziert werden, sehr erfolgreich sind?

  2. Wie berechnet sich die Höhe der Fortbildungsmittel für Förderschulen im Detail?

  3. Ist vonseiten der Landesregierung beabsichtigt, den derzeitigen Nachteil, der Förderschulen mit hohen inklusiven Schüleranteilen (in der sonderpädagogischen Grundversorgung) entsteht, auszugleichen?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Um die Umsetzung der inklusiven Schule weiter zu stärken, hat das Kultusministerium eine breit angelegte Qualifizierungsoffensive für Lehrkräfte sowie für Schulleiterinnen und Schulleiter aufgelegt. Die Qualifizierungsoffensive Inklusion wird in enger Kooperation mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung, den Kompetenzzentren für regionale Lehrerbildung sowie einzelnen Universitäten umgesetzt.

Die Qualifizierung der Lehrkräfte erfolgt sowohl als Weiterbildung von Lehrkräften zur Erlangung förderpädagogischer Lehrbefähigungen als auch als Fortbildung in zwei Stufen: in der Basisfortbildung und in darauf aufbauenden Vertiefungsfortbildungen.

Die Qualifizierung in der Basisfortbildung umfasst derzeit vier zweitägige Module.

An der modularen Qualifizierung der Lehrkräfte des Primarbereichs werden bis zum Jahresende 2014 rund3.300 Lehrkräfte teilgenommen haben.

Ab dem Schuljahresbeginn 2015/2016 wird im Primarbereich zusätzlich pro Jahr eine zweitägige schulinterne Fortbildung angeboten. Diese richtet sich zunächst an 1.250 Grundschulen oder rund 15.000 Lehrkräfte. Innerhalb der nächsten fünf Jahre gilt das Angebot für alle rund 1.700 Grundschulen oder 20.000 Lehrkräfte. Auf diese Weise wird eine neue Qualität der Fortbildung der Grundschulen erreicht, da sich das neue Angebot nicht mehr nur an einzelne Lehrkräfte, sondern an ganze Schulen und Kollegien richtet. Damit wird ein nachhaltiger Schulentwicklungsprozess unterstützt, der durch gezielte Vor- und Nachbereitungstermine der schulinternen Fortbildungen weiter gestärkt wird.

Zudem werden rund 1.600 Lehrkräfte des Sekundarbereichs I bis zum Jahresende 2014 qualifiziert worden sein.

Das Veranstaltungsmanagement dieser Fortbildungsveranstal­tungen wurde zu Beginn des dritten Fortbildungsdurchgangs für den Sekundarbereich I und des fünften Fortbildungsdurchgangs für die Grundschule an die Kompetenzzentren für regionale Lehrerfortbildung übergeben. Die Fortbildungen werden dadurch regional angeboten und unterstützen die Netzwerkbildung vor Ort. In diesem Zusammenhang wurde die Teilnahmebeschränkung auf zwei Lehrkräfte pro Schule aufgehoben, um ein breites regionales Qualifizierungsangebot anbieten zu können.

Die Themenbereiche der Module der Basisfortbildung umfassen neben den Themenschwerpunkten „Unterricht in heterogenen Lerngruppen“ und „Interventionen im emotionalen und sozialen Bereich“ unter anderem:

Grundlagen inklusiver Bildung, Prävention und Intervention im emotionalen und sozialen Bereich, Präventionsprogramme im emotionalen und sozialen Bereich, Classroom-Management, Inklusive Unterrichtsdidaktik als eine gute allgemeine Didaktik zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler, Co-Teaching, Diagnostik und diagnostische Verfahren, Förderplanung und Lernförderung, Erfahrungsaustausch und Reflexion sowie gegenseitige Vorstellung von erfolgreichen Umsetzungsmodellen.

In den Vertiefungsfortbildungen zur inklusiven Schule bietet das Kultusministerium im Haushaltsjahr 2014 rund 3.800 Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, sich vertiefend in inklusive Themenschwerpunkte einzuarbeiten. Die Vertiefungsfortbildungen bieten einzelnen Lehrkräften, Netzwerken und Schulen die Möglichkeit, spezielle sonderpädagogische Themen abzurufen, um ihre vorhandenen Kompetenzen zu erweitern.

Die Kosten für all diese Maßnahmen werden aus den zentralen Fortbildungsmitteln des Kultusministeriums getragen. Das bedeutet, dass die Kosten nicht aus den Budgets der Schulen finanziert werden müssen. Somit können alle Schulen unabhängig vom Umfang der Mittel ihrer Schulbudgets die Fortbildungsmaßnahmen zur Inklusion wahrnehmen.

Alle Qualifizierungsmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt, um eine permanente Anschlussfähigkeit für die Bedürfnisse der pädagogischen Praxis zu gewährleisten. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Leibniz-Universität Hannover. Schwerpunkt der wissenschaftlichen Begleitung ist die Wirksamkeit der sog. sonderpädagogischen Grundversorgung in Grundschulen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:


Zu 1:

Die im Rahmen der Qualifizierung der Lehrkräfte sowie der Schulleitungen für die Inklusion angebotenen Fortbildungsmaßnahmen werden sehr gut angenommen. Die Fortbildungsmaßnahmen werden zudem in einer ständigen Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung weiterentwickelt. Durch die deutliche Ausweitung des Qualifizierungsangebots für die inklusive Schule im Primarbereich in Form von schulinternen Fortbildungen wird die Qualifizierungsoffensive Inklusion weiter ausgebaut und eine neue Qualität der Fortbildung der Grundschulen erreicht.

Zu 2:

Schulen, so auch Förderschulen, erhalten nach dem Erlass „Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“ Mittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung, das sog. Budget. Dieses Budget ist für alle Landesaufgaben, insbesondere für die Qualifizierung und unterrichtsbezogene Maßnahmen, bestimmt.

Das Basis-Budget der Schulen staffelt sich je Soll-Vollzeitlehrereinheit (Soll-VZLE) wie folgt:


Von Soll-VZLE

Bis Soll-VLZE

Je Soll-VZLE

0,001

10,000

250 Euro

10,001

20,000

210 Euro

20,001

30,000

170 Euro

30,001

40,000

130 Euro

über 40,00

...

90 Euro


Grundlage für die Ermittlung des Budgets zum Beginn des Haushaltsjahres sind die Soll-VZLE der Schulstatistik für das dann laufende Schuljahr. Veränderungen bei der Zahl der Soll-VZLE bleiben im laufenden Haushaltsjahr unberücksichtigt. Die Gesamtzahl der Soll-VZLE einer Schule bestimmt sich aus der Summe der jeweiligen Sollstunden einer Schulform dividiert durch die Regelstundenzahl der jeweiligen Schulform.

Zu 3:

Der behauptete Nachteil besteht nicht, da die dargestellten Maßnahmen aus zusätzlichen Mitteln und nicht aus Budgetmitteln bestritten werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu 2 und die Vorbemerkung verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

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