Der behindertengerechte Ausbau der Schulen ist finanziell abgesichert
Landesregierung hat Vorsorge über 17,5 Millionen Euro geschaffen
Bereits mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2015 am 25. Juli 2014 hatte die Niedersächsische Landesregierung beschlossen, für die inklusionsbedingten Kosten der kommunalen Schulträger vorsorglich einen Betrag von 17,5 Millionen Euro in den Haushalt 2015 einzustellen. 12,5 Millionen Euro waren von vornherein für Investitionen eingeplant und entsprechend veranschlagt. Offenbleiben musste bis zur Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden am 7. November 2014, ob und für welchen Zweck gegebenenfalls darüber hinaus das Land finanzielle Leistungen zu erbringen habe. Das Land hat vorsorglich den Ansatz für die Finanzierung der Lehrergehälter um 5 Millionen Euro erhöht. Es ist deshalb richtig, nachdem die Höhe der Landesleistung feststeht, diesen Betrag aus haushaltssystematischen Gründen umzubuchen. Es ist aber falsch, wenn davon ausgegangen wird, dass notwendige Stellen für die Unterrichtsversorgung gestrichen wurden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.11.2014
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
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