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Gerechtere Bildungschancen und mehr Bildungsteilhabe in Niedersachsen Landesregierung gibt Schulgesetz-Entwurf zur Verbandsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zugestimmt und diesen zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Gesetzentwurf beende die Ungleichbehandlung der Schulformen und sei ein Schritt zu gerechteren Bildungschancen und mehr Bildungsteilhabe in Niedersachsen, erklärte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Durch dieses „Bildungschancen-Gesetz“ werde die optimale Unterstützung und Förderung der Kinder in den Mittelpunkt gerückt, den Schulträgern mehr Freiheit eingeräumt und die pädagogische Arbeit an den Schulen gestärkt.

Mit dem Entwurf sollen unter anderem die Grundlagen für die Rückkehr zu einem grundsätzlich dreizehnjährigen Bildungsgang am Gymnasium und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen gelegt werden („G9“). Die Weiterentwicklung der inklusiven Schule wird gesetzlich geregelt und Schulträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, Gesamtschulen auch ersetzend für die Schulen des gegliederten Schulwesens zu führen, sofern bei Errichtung der Gesamtschule der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.

Die bisherige Schullaufbahnempfehlung am Ende der Grundschulzeit soll zukünftig entfallen. Stattdessen sollen die Erziehungsberechtigten im Laufe des vierten Schuljahrgangs zwei Beratungsgespräche über die individuelle Lernentwicklung des Kindes und die Möglichkeiten der Gestaltung des weiteren Bildungswegs erhalten.

Außerdem sollen Grundschulen, die bereits eine Eingangsstufe führen, künftig auch die Möglichkeit erhalten, die Schuljahrgänge 3 und 4 als pädagogische Einheit führen zu können. Mit neuem modernen Abitur nach 13 Jahren an den Gymnasien möchte die Landesregierung den Schülerinnen und Schülern wieder mehr Zeit zum Lernen und Leben geben und so ein nachhaltiges Lernen und die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern besser unterstützen. Mit dem Gesetzentwurf wird zudem dem Wunsch von vielen Schulträgern und Eltern Rechnung getragen, die sich Gymnasien und Gesamtschulen als Angebote vor Ort wünschen.

Dies werde die erste Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes seit fast 10 Jahren sein, der ein ordentliches Beteiligungsverfahren vorausgehen werde, betonte Kultusministerin Heiligenstadt. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens und dem Austausch aller Argumente werde die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes in den Landtag einbringen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2014

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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