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LT TOP 31 Nr. 34 - Schriftliche Antwort auf mündliche Anfrage

Antwort auf die mündliche Anfrage: Tatsächlicher Bedarf an Förderschullehrerstunden


Die Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Hermann Grupe (FDP) hatten gefragt:


Bereits im September-Plenum hatten die oben genannten Abgeordneten eine mündliche Anfrage bezüglich der Förderschullehrerstunden an die Landesregierung gestellt. In der Antwort heißt es: „Nach der bisherigen Prognose zum 1. Schulhalbjahr 2014/2015 wird sich der Bedarf an sonderpädagogischer Förderung auch aufgrund der Ausweitung der Inklusion auf die Schuljahrgänge 2 und 6 voraussichtlich um rund 8000 Stunden auf 54 000 Stunden im Vergleich zum letzten Schuljahr erhöhen.“ Zu Frage 2 heißt es: „Im Schuljahr 2013/2014 wurden Zusatzbedarfe für die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Höhe von rund 46 200 Stunden (ohne Förderschulen) anerkannt.“

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele Förderschullehrerstunden werden von den für das Schuljahr 2014/2015 bereitgestellten Stunden an den einzelnen Schulformen tatsächlich durch Sonderpädagogen und durch Lehrkräfte mit anderer Lehrbefähigung geleistet bzw. eingesetzt?

  2. Wurden die unter Antwort auf Frage 2 anerkannten 46 200 Stunden tatsächlich von Sonderpädagogen bzw. Lehrern mit anderer Lehrbefähigung geleistet und, wenn ja, wie teilen sich diese Stunden an den einzelnen Schulformen zwischen den Sonderpädagogen und den Lehrern mit anderer Lehrbefähigung genau auf?

  3. Wie gestaltet sich die Zuweisung der Förderschullehrerstunden an Sonderpädagogen und Lehrkräfte mit andere Lehrbefähigung in der Praxis (bitte den genauen Ablauf schildern)?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Bereits im September-Plenum 2014 hat die Landesregierung zu einer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Fragesteller ausgeführt, dass die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen im 1. Schulhalbjahr 2014/2015 zum Stichtag 22.09.2014 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Statistik von den Schulen erhoben und danach an die Niedersächsische Landesschulbehörde gemeldet. Anschließend findet – wie jedes Jahr – eine aufwendige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde und das Niedersächsische Kultusministerium statt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen kann voraussichtlich erst im Dezember 2014 erfolgen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und ist seit Jahren üblich. Ziel ist es stets, alle anerkannten Soll-Bedarfe mit Ist-Stunden bedarfsgerecht abzudecken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Der tatsächliche Unterrichtseinsatz von Lehrkräften und damit z. B. auch der konkrete Unterrichtseinsatz von Förderschullehrkräften an allgemeinen Schulen werden in der Erhebung zur Unterrichtsversorgung nicht erhoben. Ob eine Lehrkraft beispielsweise in Mathematik, in Kunst oder in der Sonderpädagogischen Grundversorgung eingesetzt wird, liegt – wie in der Vergangenheit auch – im Verantwortungsbereich der einzelnen Schule. Um hier genauere Erkenntnisse zu gewinnen, müsste eine gesonderte, aufwendige Befragung von über 2.800 Schulen erfolgen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2:

Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen.

Zu 3:

Eine bedarfsgerechte Steuerung erfolgt – wie in der Vergangenheit auch – durch die Personalplanerinnen und Personalplaner der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Es finden zahlreiche personalwirtschaftliche Maßnahmen, wie u. a. Einstellungen, Abordnungen und Versetzungen, statt, so dass das Ziel einer landesweiten durchschnittlichen Unterrichtsversorgung von 101 % erreicht wird.

Hier gilt es, die vorhandenen Soll-Bedarfe mit entsprechenden Lehrer-Ist-Stunden abzudecken. Dabei soll berücksichtigt werden, wie die einzelnen Soll-Bedarfe durch Lehrkräfte mit entsprechenden Lehrämtern oder Lehrbefähigungen abgedeckt werden können.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.



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