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LT TOP 31 Nr. 16 - Schriftliche Antwort auf mündliche Anfrage

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie viele neue Integrierte Gesamtschulen wird es im Landkreis Osnabrück geben?


Der Abgeordnete Martin Bäumer (CDU) hatte gefragt:


Nach den Sommerferien wurde im nördlichen Landkreis Osnabrück auf Initiative der Kreisverwaltung in der Stadt Bramsche und in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen eine Elternbefragung zur Einrichtung einer IGS in Bramsche durchgeführt. Parallel dazu führte die Samtgemeinde Bersenbrück eine eigene Befragung zur Gründung einer IGS in der Mitgliedsgemeinde Ankum der Samtgemeinde Bersenbrück durch. Inzwischen sind beide Befragungen abgeschlossen.

Die erforderliche Zahl von 96 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang wird für den geplanten Standort in Bramsche sicher erreicht. Dagegen hat die Befragung der Samtgemeinde Bersenbrück für einen IGS-Standort in Ankum ergeben, dass nur 309 statt der mindestens erforderlichen 384 Stimmen erreicht wurden.

Dennoch sieht der Bersenbrücker Samtgemeindebürgermeister im Nordkreis des Landkreises Osnabrück einen Bedarf für die weitere Errichtung von Integrierten Gesamtschulen (Bersenbrücker Kreisblatt vom 8. Oktober 2014).

Ich frage die Landesregierung:

  1. War die eigene Befragung der Samtgemeinde Bersenbrück rechtlich zulässig, und könnte sie damit für die Antragstellung zur Gründung einer IGS verwendet werden?

  2. Wie beurteilt die Landesregierung die Befragungsergebnisse des Landkreises Osnabrück für den Standort Bramsche und der Samtgemeinde Bersenbrück für den Standort Ankum?

  3. Würde die Landesregierung eine IGS in Ankum genehmigen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt würde?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Im Landkreis Osnabrück wurde Anfang 2014 auf politischer Ebene festgelegt, die Voraussetzungen für die Einrichtung von bis zu zwei zusätzlichen Gesamtschulen im Kreisgebiet zu prüfen. Vorausgegangen war diesem Beschluss das Ergebnis einer Elternbefragung zu den schulischen Entwicklungen im Landkreis Osnabrück.

Parallel zu den Überlegungen des Landkreises Osnabrück beantragte die Samtgemeinde Bersenbrück mit Datum vom 08.05.2014 – vorbehaltlich des Ergebnisses einer noch durchzuführenden Elternbefragung – die Genehmigung zur Errichtung einer IGS in ihrer Mitgliedsgemeinde Ankum bei gleichzeitiger Übertragung der Schulträgerschaft.

Nachdem eine Einigung in der Standortfrage zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Samtgemeinde Bersenbrück nicht möglich war, kam es im September 2014 zu zwei getrennten Elternbefragungen: Zum einen wurde eine Befragung durch den Landkreis Osnabrück für den Standort Bramsche in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen, in der Stadt Bramsche sowie in der Gemeinde Wallenhorst durchgeführt. Zum anderen erfolgte eine Befragung durch die Samtgemeinde Bersenbrück für den Standort Ankum in den Mitgliedsgemeinden Bersenbrück, Ankum, Alfhausen, Rieste, Gehrde, Eggermühlen und Kettenkamp.

Das Niedersächsische Schulgesetz sieht für die Durchführung von Elternbefragungen keine schulbehördliche Genehmigung vor. Es sieht auch keine Eingriffsmöglichkeiten für die Schulbehörde vor, wenn eine kreisangehörige Gemeinde bzw. Samtgemeinde, die (noch) nicht Schulträger der Schulform Gesamtschule ist, im Rahmen des eigenen Wirkungskreises und der kommunalen Selbstverwaltung in ihrem Gemeindegebiet das Interesse der Erziehungsberechtigten abfragen will.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Ja.

Zu 2:

Ein vom Landkreis Osnabrück aufbereitetes Befragungsergebnis für den Standort Bramsche liegt der Niedersächsischen Landesschulbehörde noch nicht vor. Eine Bewertung kann auch deshalb noch nicht vorgenommen werden.

Der Kreistag des Landkreises Osnabrück hat sich in seiner Sitzung am 20.10.2014 mit großer Mehrheit für die Errichtung einer IGS in Bramsche zum 01.08.2015 ausgesprochen. Ein Antrag auf Genehmigung dieser schulorganisatorischen Entscheidung bleibt abzuwarten. Zum Standort Ankum hat die Samtgemeinde Bersenbrück im Rahmen der ergänzenden Antragsbegründung (Schreiben vom 14.10.2014) das Befragungsergebnis im Einzelnen vorgelegt und erläutert. Die schulrechtliche Bewertung des Befragungsergebnisses und der Antragsbegründung steht noch aus.

Zu 3:

Ein Grundsatzantrag der Samtgemeinde Bersenbrück auf Genehmigung einer Gesamtschule in Ankum liegt der Niedersächsischen Landesschulbehörde seit Mai 2014 vor. Der Antrag wurde mit Schreiben vom 14.10.2014 unter Einbeziehung des Befragungsergebnisses aufrechterhalten und weiter begründet. Die vorgelegten Unterlagen werden derzeit geprüft.

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