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LT TOP 27 Nr. 23 - Schriftliche Antwort auf mündliche Anfrage

Antwort auf die mündliche Anfrage: „Verwaltung eines Mangels“ an den niedersächsischen Oberschulen?


Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 26.09.2014 TOP 27 Nr. 23


Der Abgeordnete Björn Thümler (CDU) hatte gefragt:


Die Nordwest-Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 10. September 2014 über die Unterrichtsversorgung an der Oberschule in Rodenkirchen im Landkreis Wesermarsch. Der Schulleiter der Schule wird zum Schuljahresbeginn mit dem Satz zitiert: „Wir starten mit der Verwaltung eines Mangels.“ Laut Artikel war die Lehrerversorgung zum Schulbeginn noch nicht sichergestellt, der Schulleiter erwäge den Einsatz von Feuerwehrlehrkräften.


Ich frage die Landesregierung:


1. An welchen Oberschulen in Niedersachsen konnten zum Schuljahresbeginn nicht alle ausgeschriebenen Stellen besetzt werden?

2. Wie hat sich die Unterrichtsversorgung an den Oberschulen im Landkreis Wesermarsch in den letzten drei Jahren entwickelt?

3. Wie wird die Landesregierung die Oberschule Rodenkirchen und andere Oberschulen, die Probleme bei der Besetzung freier Lehrerstellen hatten, zum Schuljahresbeginn unterstützen?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen.

In bestimmten Regionen und Schulformen kann sich die Besetzung von Stellen schwieriger gestalten. Endgültige Aussagen über das Ergebnis des Einstellungsverfahrens zum 08.09.2014 können erst nach Abschluss des Einstellungsverfahrens Ende September/Anfang Oktober 2014 getroffen werden. Nachträgliche Stellen können bei kurzfristig auftretenden Bedarfen zur Nachsteuerung der Unterrichtsversorgung auch nach Unterrichtsaufnahme im neuen Schuljahr (11.09.2014) zur Verfügung gestellt werden.

Um die Zuweisung von Lehrerstellen in diesen Regionen bzw. in Schulformen bedarfsgerecht zu realisieren, verfügt die Niedersächsische Landesschulbehörde über verschiedene personalwirtschaftliche Möglichkeiten. So werden z. B. Versetzungsanträge in diese Regionen positiv beschieden oder Bewerberinnen und Bewerber, welche als Einsatzwunsch solche Regionen angegeben haben, werden persönlich durch die Schule oder die Niedersächsische Landesschulbehörde kontaktiert. Stellen, die schwer zu besetzen sind, werden zur Unterstützung der Schulen entweder direkt als Bezirksstelle ausgeschrieben oder von einer Schulstelle in eine Bezirksstelle von der Niedersächsischen Landesschulbehörde umgewidmet. Des Weiteren begleitet die Niedersächsische Landesschulbehörde die Schulen und berät diese bei den Stellenausschreibungen oder führt personalwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen, wie z. B. Abordnungen und Versetzungen, durch.

Die vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:


Zu 1:

Bislang wurden an öffentlichen Oberschulen über 280 Stellen ausgeschrieben, von denen bei Unterrichtsaufnahme im neuen Schuljahr am 11.09.2014 bis auf sieben Stellen an sieben Oberschulen alle besetzt waren. Eine mit Anmerkungen versehene Übersicht wird in der folgenden Tabelle gegeben:


Schulname

Anmerkung

OBS Lüchow

Ausschreibung erfolgte erst am 17.09.2014.

OBS Scharnebeck

Ausschreibung erfolgte erst am 17.09.2014.

OBS Adendorf

Stelle wurde am 18.09.2014 besetzt.

OBS Apensen

Noch offen.

OBS Osternburg

Ausschreibung erfolgte erst am 04.09.2014.

OBS Hatten

Kann nicht besetzt werden, wird zurückgezogen; andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden geprüft.

OBS Ganderkesee

Ausschreibung erfolgte erst am 11.09.2014.


Zu 2:


Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern. Eine gute Unterrichtsversorgung liegt vor, wenn im allgemein bildenden Schulsystem ein Wert von rund 100 % im Landesdurchschnitt erreicht wird. Ab dem Schuljahr 2014/2015 legt die Landesregierung mit rund 101 % einen neuen Planungswert für die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung an öffentlichen allgemein bildenden Schulen fest. Um die Verlässlichkeit der Grundschulen gewährleisten zu können, sind diese dabei mit einer Versorgung von mindestens 100 % zu berücksichtigen und weiterführende Schulen mit rund 100 %. Bei dem Planungswert ist zu beachten, dass an den weiterführenden Schulen eine Versorgung von rund 100 % bedeutet, dass alle Soll-Stunden mit Ist-Stunden abgedeckt werden können. Bei der Bedarfsberechnung werden neben den Schülerpflichtstunden laut Stundentafel für jede Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zwei zusätzliche Stunden (Poolstunden) für zusätzliche Angebote, z. B. Arbeitsgemeinschaften, anerkannt. Somit kann an den weiterführenden Schulen der Pflichtunterricht laut Stundentafel vollumfänglich erteilt werden, auch wenn die Unterrichtsversorgung unter 100 % liegen sollte. Aufgrund dieser zusätzlichen Stunden ist in der Regel die Erteilung der Schülerpflichtstunden sowie aller Zusatzbedarfe an Oberschulen auch mit einer um 5 Prozentpunkte geringeren Unterrichtsversorgung als 100 % vollständig gesichert.

Die Unterrichtsversorgung der Schulform Oberschule lag zum Stichtag 01.09.2011 landesweit bei 100,6 %, zum 14.09.2012 bei 100,6 % und zum 22.08.2013 bei 98,1 %. Die durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen lag zum Stichtag 01.09.2011 landesweit bei 101,8 %, zum 14.09.2012 bei 102,0 % und zum 22.08.2013 bei 101,0 %. Die tatsächlichen Versorgungssituationen zum Schuljahr 2011/2012 und zum Schuljahr 2012/2013 sind annähernd gleich groß, da eine Kompensation für den Ausgleich der Auswirkungen des verpflichtenden Arbeitszeitkontos geschaffen werden musste.

Die Niedersächsische Landesschulbehörde wird in diesem Jahr
– wie sonst auch – auf den Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Landkreisen, den Schulformen und den Schulen hinwirken. Im Rahmen der Prüfung der Statistik wird die Niedersächsische Landesschulbehörde gesondert auf Ausgleichsnotwendigkeiten zur Herstellung einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung hingewiesen. Dies gilt auch mit Blick auf die Schulen im Landkreis Wesermarsch. Die Versorgung der Oberschulen im Landkreis Wesermarsch wird zum Schuljahr 2014/2015 im Durchschnitt bei voraussichtlich rund 100 % liegen.


Die Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Oberschulen im Landkreis Wesermarsch in den vergangenen drei Jahren stellt sich wie folgt dar:

Unterrichtsversorgung in %

zum Stichtag

Schulname

01.09.2011

14.09.2012

22.08.2013

OBS Lemwerder

99,8

105,8

98,4

OBS Rodenkirchen

1)

102,0

100,2

OBS Berne

103,1

102,9

99,2

OBS Jade

100,8

109,4

96,5

OBS Elsfleth

96,5

102,9

97,9

OBS I Nordenham

2)

99,6

93,0


1) Im Schuljahr 2011/2012 Haupt- und Realschule; Umwandlung in OBS zum Schuljahr 2012/2013

2) Im Schuljahr 2011/2012 Realschule; Umwandlung in OBS zum Schuljahr 2012/2013


Wie bereits erwähnt, wird die Versorgung dieser Oberschulen zum Schuljahr 2014/2015 im Durchschnitt bei voraussichtlich rund 100 % liegen.


Zu 3:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2014

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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