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Einstellungsgarantie für die berufsbildenden Schulen

Das Niedersächsische Kultusministerium nimmt - wie an den allgemeinbildenden Schulen - ab dem Schuljahr 2014/2015 auch die Stellenbewirtschaftung an den berufsbildenden Schulen zentral vor. Ziel dieser Verfahrensumstellung ist es, die Schulen zu entlasten, ihnen mehr Planungssicherheit zu geben und die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu erhöhen. „Die berufsbildenden Schulen leisten als regionale Kompetenzzentren hervorragende Arbeit. Die aus dem Modellprojekt ProReKo entwickelte Selbstständigkeit der Schulen ist dabei ein wichtiger Garant für das gute Bildungsangebot der Schulen in ihren Regionen. Diese Selbstständigkeit wird auch künftig beibehalten“, betonte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Da jedoch - häufig aus nachvollziehbaren Gründen - in der Vergangenheit vielfach Stellen unbesetzt geblieben sind, möchten wir den berufsbildenden Schulen als Dienstleister zur Seite stehen. Die Bewirtschaftung der insgesamt rund 11.500 Lehrerstellen an dieser Schulform wird zunächst zentral aus dem Kultusministerium gesteuert. Auf diese Weise sind freie Stellen vollständig besetzbar.“

Die Schulen erhalten eine Einstellungsgarantie für das kommende Jahr, sowohl für die Einstellungen zum Schulhalbjahr am 1.2.2015 als auch zum Beginn des Schuljahres 2015/16. „Damit haben die Schulen schon jetzt Planungssicherheit. Alle freien und frei werdenden Stellen sind besetzbar“ sichert die Ministerin zu. Das Ministerium rechnet mit etwa 750 zu besetzenden Stellen. „Eine gute Nachricht für alle Lehramtsabsolventinnen und –absolventen in Niedersachsen“, so die Ministerin.

Durch die zentrale Bewirtschaftung ergeben sich erhebliche Vorteile für alle Beteiligten, insbesondere für die Schulen, die künftig für eine auskömmliche Finanzierung der Stellen keine Vorsorge mehr treffen müssen. Dies nimmt ihnen künftig das Ministerium ab.

„Mir ist wichtig, dass bei dieser Verfahrensumstellung die berufsbildenden Schulen weiterhin allein verantwortlich bleiben für die Auswahl und Entscheidung über das einzustellende Personal und die Personalplanung ihrer Schule auf der Basis ihrer Stellenpläne. Das bewährte Stellenausgleichsverfahren bleibt als transparentes Instrument der Stellenplanung bestehen. Diese Verantwortlichkeit soll als ein Kernelement selbstständig arbeitender Schulen erhalten bleiben“, unterstrich die Ministerin ihre Wertschätzung für die Arbeit der berufsbildenden Schulen.
Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2014

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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