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LT TOP 33 Nr. 26 - Schriftliche Antwort auf mündliche Anfrage

Antwort auf die mündliche Anfrage: Ist der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Butjadingen wirklich gesichert?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014 - TOP 33 - Nr. 26


Der Abgeordnete Björn Thümler (CDU) hatte gefragt:


Einem Bericht der Nordwest-Zeitung vom 9. Juli 2014 zufolge gibt es erhebliche Probleme bei der Organisation des Unterrichts an der Grundschule Butjadingen in Burhave. Zwar liegt die Unterrichtsversorgung dem Bericht zufolge bei 100 %, jedoch können aus organisatorischen Gründen nicht alle Lehrerstunden für den Unterricht genutzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Butjadingen im kommenden Schuljahr gesichert?

  2. Wie wird die Schulleitung der Grundschule Butjadingen unterstützt, um die Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung für jede einzelne Klasse der Schule im kommenden Schuljahr sicherzustellen?

  3. Ist die Situation an der Grundschule Butjadingen ein Einzelfall oder gibt es noch an anderen Grundschulen in Niedersachsen ähnliche Probleme?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Im Rahmen des Angebots „Verlässliche Grundschule“ stellt die Schule für die Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahrgang durch unterrichtsergänzende Angebote ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicher. Das Konzept für die unterrichtsergänzenden Angebote ist Teil des Schulprogramms der Schule. Für die unterrichtsergänzenden Angebote werden gemäß § 53 Abs. 1 NSchG Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die im Rahmen eines Stundenbudgets von der Schule eingestellt werden.

Nach der Stundentafel sind im 1. Schuljahrgang 20, im 2. Schuljahrgang 22 und im 3. und 4. Schuljahrgang jeweils 26 Stunden Pflichtunterricht vorgesehen.

Des Weiteren wird in einem Vertretungskonzept dargestellt, wie das täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassende Schulangebot für alle Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden soll. Dabei ist bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften die Vertretung durch Lehrkräfte oder die Betreuung durch die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule vorzusehen.

Wie oben dargestellt, führt dies zu einer Rhythmisierung des Unterrichts, so dass sich Unterrichts- und Betreuungszeiten nach dem schuleigenen Konzept ergänzen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die rechnerische Unterrichtsversorgung der Grundschule Butjadingen beträgt nach Auskunft der Niedersächsischen Landesschulbehörde im kommenden Schuljahr 2014/2015 gemäß Prognose über 100 %. Die Erteilung des Pflichtunterrichts ist demnach gesichert.

Zu 2:

Der zuständige Personalplanungsdezernent der Niedersächsischen Landesschulbehörde - Regionalabteilung Osnabrück - berät und unterstützt die Schule.

Zu 3:

Die Erteilung des Pflichtunterrichts an der Grundschule Butjadingen ist nach der rechnerischen Unterrichtsversorgung gesichert. Sofern es an Grundschulen Schwierigkeiten in Bezug auf die Unterrichtsversorgung geben sollte, lassen sich diese in der Regel durch eine Anpassung des Betreuungs- und Vertretungskonzepts der Schule lösen.

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