Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT TOP 33 Nr. 17 - Schriftliche Antwort auf mündliche Anfrage

Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Möglichkeiten gibt es zur Verbesserung der Situation der Fachseminarleiterinnen und -leiter?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014 - TOP 33 - Nr. 17


Die Abgeordneten Astrid Vockert, Martin Bäumer, Burkhard Jasper, Sebastian Lechner und Kai Seefried (CDU) hatten gefragt:


In den niedersächsischen Studienseminaren wird angehenden Lehrkräften das Rüstzeug für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in den Schulen vermittelt. Den jeweiligen Studienseminarleiterinnen und -leitern kommt dabei eine ebenso wichtige Rolle zu wie den Fachseminarleiterinnen und -leitern für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie für Sonderpädagogik und wie den Fachleiterinnen und -leitern an den Studienseminaren für Gymnasien und berufsbildende Schulen.

Derzeit werden Ausbilderinnen und Ausbilder je nach Lehramt besoldungsrechtlich unterschiedlich behandelt: Bei den Lehrämtern an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen und für Sonderpädagogik erhalten Ausbilderinnen und Ausbilder lediglich Funktionsstellen mit Stellenzulage, während im Bereich der Gymnasien und berufsbildenden Schulen Beförderungsstellen zur Verfügung stehen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die besoldungsrechtliche Situation der Fachseminarleiterinnen und -leiter an den Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie für Sonderpädagogik zu verbessern?

  2. Wie bewertet die Landesregierung die 2012 von der SPD-Landtagsfraktion in einem Entschließungsantrag zur Lehrerbildung erhobene Forderung „Die Arbeitsbedingungen der Fachseminarleiter müssen attraktiver gestaltet werden und für alle Lehrämter gleichermaßen gelten. Die Studienseminare werden zu Dienststellen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ (Drs. 16/5055)?

  3. Nach welchem Zeitplan wird die Landesregierung ihr im Koalitionsvertrag angekündigtes Reformvorhaben umsetzen, nach der sie „die geltende Schulformorientierung der Lehrerbildung angesichts der Veränderungen in der Schullandschaft in eine schulstufenbezogene Ausbildung umwandeln“ will?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:


Die Ausbilderinnen und Ausbilder an den Studienseminaren der Lehrämter leisten gleichermaßen eine engagierte und qualifizierte Arbeit und tragen damit entscheidend zur Entwicklung der Persönlichkeit der Lehrkräfte bei. Dafür verdienen sie Dank und Anerkennung. Es trifft aber auch zu, dass zwischen den Lehrämtern unterschiedliche besoldungsrechtliche Regelungen zur Ausbringung von Beförderungsämtern für das Leitungspersonal und die Fachleitungen bis zur Höhe von Stellenzulagen existieren. Es ist daher verständlich, dass eine Änderung zum Ausgleich finanzieller Unterschiede angestrebt wird.

Die Unterschiede können wie folgt skizziert werden:

Die jeweiligen Studienseminare haben eine gewachsene Besoldungsstruktur, die dem Besoldungsgefüge der Ämter im Schuldienst entspricht. Die Entscheidung, im ehemaligen gehobenen Dienst bei den Lehrämtern an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen und für Sonderpädagogik Funktionsstellen mit Stellenzulage einzurichten, ist nicht zuletzt auf die große Anzahl an erforderlichen Ausbilderinnen und Ausbildern in diesen Lehrämtern (bis zu 900 Funktionsstellen) zurückzuführen. Die Ausbildung an den vielen Kleinstschulen erfordert umfangreiches Personal und hohe Flexibilität.

Die Ausbildung im ehemaligen höheren Dienst bei den Lehrämtern an Gymnasien sowie an berufsbildenden Schulen war und ist dagegen geprägt durch hohe Fachlichkeit in großen Schulsystemen, einem damaligen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren sowie fachdidaktischer Schwerpunktsetzung im Bereich der Oberstufe und der Abnahme des Abiturs.

In den letzten Jahren wurde der finanzielle Unterschied in der Besoldung verringert, zum einen durch die Anhebung der Stellenzulage für alle Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter sowie mitwirkenden Lehrkräften auf monatlich 150 Euro sowie zum anderen durch die Anfang des Jahres 2014 durchgeführten Hebungen der Stellen des Leitungspersonals der Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie für Sonderpädagogik nach BesGr. A 15 bzw. BesGr. A 14 + Z.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2:

Die Landesregierung sieht keinerlei Veranlassung, Entschließungsanträge aus vorangegangenen Legislaturperioden, die vom Niedersächsischen Landtag als besonders legitimierter Volksvertretung abgelehnt worden sind, zu bewerten. Dabei ist es auch unerheblich, welche Fraktion den Entschließungsantrag eingebracht hat.

Im Übrigen ist zu den Arbeitsbedingungen der Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleitern Folgendes auszuführen:

Der Vorbereitungsdienst wurde grundlegend novelliert. Die mit der Novellierung verbundene Neustrukturierung kommt in mehrfacher Hinsicht auch den Fachseminarleitungen zu Gute. Insbesondere sind die Arbeitsbedingungen durch folgende Elemente verbessert worden:

Die Fachseminarleitungen können die Anzahl der Unterrichtsbesuche, die sie bei Ihren Auszubildenden durchführen, im Sinne ihrer pädagogischen Verantwortung an den Kompetenzentwicklungsstand der Auszubildenden anpassen.

Die Prüfungsphase ist im Hinblick auf Ausbildungsanforderungen entlastet worden.

Der Arbeitsaufwand in Bezug auf die schriftliche Arbeit ist reduziert worden (früher waren 50-seitige Hausarbeiten zu beurteilen, nunmehr sind nur noch 15-seitige Arbeiten zu bewerten).

Die Kooperation und der inhaltliche Austausch von Fachseminarleitungen werden durch die laufende Arbeit an Seminarcurricula verbessert. Die Curricula werden auf landesweit einheitliche Standards und Kompetenzbereiche ausgerichtet.

Ein zentrales Element der Ausbildung ist die durchgängige Praxisorientierung. Alle Fachseminarleitungen sind in der Schulpraxis verankert und können so die für Schulen aktuell bedeutsamen Entwicklungen in ihre Ausbildungspraxis einbinden. Für Auszubildende ist es grundsätzlich von hoher Lernwirksamkeit, wenn sie im professionellen Unterricht ihrer Fachseminarleitungen hospitieren.

Zu 3:

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens GHR 300 in Verbindung mit der geplanten Novellierung der Verordnung über Master-Abschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) wird in einem ersten Schritt zum Wintersemester 2014/2015 eine Stufenbezogenheit der Lehrämter bzw. der Lehramtstypen eingeführt.

Der weitere Schulstufenbezug wird, wie in der Koalitionsvereinbarung 2013 - 2018 festgelegt, im Rahmen der Erarbeitung eines Lehrerbildungsgesetzes in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln