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Einsatz von Mitteln aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“

Antwort auf die mündliche Anfrage: Einsatz von Mitteln aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Schulsozialarbeit - wie ist der Status Quo?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.06.2014 TOP 31 Nr. 67

Der Abgeordnete Volker Meyer (CDU) hatte gefragt:

In einem Schreiben vom 21. Mai 2014 an den Landrat des Landkreises Diepholz, Cord Bockhop, führt Kultusministerin Frauke Heiligenstadt aus, dass sie zurzeit an der Entwicklung eines inhaltlichen Gesamtkonzepts zur Schulsozialarbeit arbeite, um die soziale Arbeit in den Schulen zu sichern und zu optimieren. Eine Kompensation der vom Bund befristet bis Ende 2013 gewährten Mittel aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)“ ist nach Aussage der Ministerin jedoch nicht leistbar, ohne dass bekannt sei, wie viele Stellen in den Kommunen aus Mitteln des BuT für Schulsozialarbeit eingerichtet wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen mit welchen Stundenanteilen haben bzw. hatten die niedersächsischen Kommunen aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets für die Schulsozialarbeit eingerichtet, und wie hoch ist bzw. war der entsprechende Mitteleinsatz?

2. Wie verteilen sich diese Stellen und die Stundenanteile auf die einzelnen Schulformen?

3. Wer ist nach Auffassung der Landesregierung zukünftig für die Schulsozialarbeit verantwortlich und muss diese finanzieren?

Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Unter der Zielsetzung der Landesregierung, die soziale Arbeit als eine Säule eines leistungsfähigen Beratungs- und Unterstützungssystems niedersächsischer Schulen zu installieren, wird gegenwärtig an der Entwicklung eines inhaltlichen Gesamtkonzepts, das die Ebenen Land und Kommune einschließlich Schule einbezieht, gearbeitet. Die soziale Arbeit in Schulen soll gestärkt und systematisch in die schulische Arbeit integriert werden. Damit wollen wir den aktuellen Herausforderungen begegnen und die Bedingungen für das schulische Lernen insgesamt verbessern.

Dies habe ich auch Herrn Landrat Cord Bockhop vom Landkreis Diepholz schriftlich mitgeteilt. Darüber hinaus habe ich erklärt, dass eine vollständige oder nur teilweise Kompensation der bis Ende 2013 vom Bund gewährten Mittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für Schulsozialarbeit nicht leistbar ist.

Hierbei habe ich auch darauf hingewiesen, dass nicht bekannt ist, wie viele Stellen die Kommunen für Schulsozialarbeit aus Mitteln des BuT tatsächlich eingerichtet haben.

In dem von dem Fragesteller erwähnten Schreiben habe ich nicht dargelegt, dass eine Förderung von der Kenntnis der Zahl der eingerichteten Stellen abhängig wäre. Der in der Anfrage implizierte Zusammenhang ist insoweit nicht zutreffend.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Der Bund hat befristet auf den Zeitraum von 2011 bis 2013 für das Mittagessen bedürftiger Schulkinder in Horten, aber auch für nicht näher definierte „Schulsozialarbeit" in Niedersachsen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, die vom Land zu 100 % an die Kommunen weitergeleitet wurden. Wie diese Mittel konkret verwendet wurden, lag ausschließlich in der Zuständigkeit der Kommunen. Daher ist dem Land weder bekannt, wie viele Stellen mit welchen Stundenanteilen die niedersächsischen Kommunen aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Schulsozialarbeit eingerichtet haben bzw. hatten, noch wie hoch der entsprechende Mitteleinsatz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für soziale Arbeit an der Schule ist oder war.

Zu. 2:

Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu 1 wird verwiesen.

Zu 3:

Für die Soziale Arbeit in Schulen sieht das SGB VIII die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe vor. Landesseits bleibt die Entwicklung der in Arbeit befindlichen Gesamtkonzeption zur sozialen Arbeit in Schulen abzuwarten, bevor Ressourcenentscheidungen in Art und Umfang getroffen werden. Analog zu anderen wichtigen bildungspolitischen Aktivitäten scheint der Gedanke einer Verantwortungsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen zielführend zu sein. Über deren Ausgestaltung wird zu gegebener Zeit zu befinden sein.

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