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Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für Schulleitungen an Förderschulen - Heiligenstadt: „Mehr Zeit für die Organisation der inklusiven Schule“

Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat entschieden, dass die Unterrichtsverpflichtung von Schulleiterinnen und Schulleitern an Förderschulen für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Förderzentrums im Schuljahr 2014/2015 um drei Unterrichtsstunden ermäßigt wird. Damit sollen die Schulleitungen an Förderschulen im kommenden Schuljahr für die besondere Aufgabe der Steuerung des Beratungs- und Unterrichtseinsatzes der Förderschullehrkräfte an Regelschulen spürbar entlastet werden. Das Land stellt damit Stunden in Höhe von insgesamt 25 Vollzeitlehrereinheiten für die Leitungsaufgaben des Förderzentrums bereit.

„Die Einführung der inklusiven Schule erfordert einen sehr hohen Einsatz der Schulleitungen von Förderschulen, weil sie gleichzeitig die eigene Förderschule leiten und das Förderzentrum steuern. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe bei der Umsetzung der inklusiven Schule, die Anerkennung und Respekt verdient. Wir sehen diese besondere Leistung der Schulleiterinnen und Schulleiter, daher entlasten wir sie von Unterrichtsaufgaben und geben ihnen Zeit für die Organisation der inklusiven Beschulung“, erläuterte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.

Seit Beginn dieses Schuljahres werden im 1. Schuljahrgang mehr als 1.450 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an den öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen inklusiv unterrichtet. Im 5. Schuljahrgang sind es landesweit mehr als 1.750 Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkräfte der allgemeinen Schule werden im Unterricht durch abgeordnete Förderschullehrkräfte unterstützt und auch durch Förderschullehrkräfte im Mobilen Dienst beraten.

Bisher ist im Schulgesetz geregelt, dass Förderschulen auch die Funktion von Förderzentren wahrnehmen. Das bedeutet, dass an Förderschulen nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf unterrichtet werden. Darüber hinaus werden von den Förderschulen aus auch der Unterricht und die Beratung durch Förderschullehrkräfte für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im inklusiven Unterricht in den Regelschulen organisiert.

Im nächsten Schuljahr finden die Regelungen zur Inklusion in den Schuljahrgängen 1 und 2 sowie 5 und 6 Anwendung. Die besondere Aufgabe, durch die Inklusion auch über die eigene Schule hinaus die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf zu sichern, erfordert daher mehr Zeit. „Dem tragen wir durch die kommende Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für die Aufgabe des Förderzentrums Rechnung“, sagte Heiligenstadt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2014

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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