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Wie geht es mit den Ganztagsschulen in Niedersachsen weiter? (Teil 3)

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie geht es mit den Ganztagsschulen in Niedersachsen weiter? (Teil 3)
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014 - TOP 30 - Nr. 39


Die Abgeordneten Astrid Vockert, Karin Bertholdes-Sandrock, André Bock, Jörg Hillmer, Clemens Lammerskitten, Ulf Thiele und Kai Seefried (CDU) hatten gefragt:


Am 12. März 2014 hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt weitere Pläne zur Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Niedersachsen in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Im Entwurf des neuen Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ heißt es, „der Anteil an Lehrerstunden soll 60 % des gesamten Zusatzbedarfs für den Ganztag nicht unterschreiten“. Wird es sanktioniert, wenn die 60 % nicht erreicht werden, oder ist es in das Ermessen des Schulleiters gestellt, hiervon auch abweichen zu können?

2. Wenn ein Abweichen von der unter 1. genannten Regelung möglich ist, welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

3. Wird es auch künftig möglich sein, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr an Ganztagsschulen einzusetzen?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Die Landesregierung hat mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ ein großes Bildungspaket geschnürt, dessen „Herzstück“ der Ausbau der Ganztagsschule ist. Dieses Bildungspaket ermöglicht es, die rd. 1.200 offenen der insgesamt rd. 1.600 Ganztagsschulen erheblich besser und bedarfsgerechter mit Ressourcen auszustatten.

Mit dieser Maßnahme kommt die Landesregierung dem Wunsch vieler Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nach einer Ausweitung der pädagogisch gestalteten Zeit in der Ganztagsschule nach.

Wie bereits bekannt, wird der Ganztagszusatzbedarf nicht mehr klassen-, sondern teilnehmerbezogen berechnet. Dieser neue Berechnungsmodus für Ganztagsschulen wird zu einer deutlichen Verbesserung der Ressourcenausstattung führen.

Nachdem die Schulen den Schulbehörden ihre voraussichtlich am Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Februar 2014 mitgeteilt haben, konnte der auf einer soliden Planung beruhende Faktor von bislang 60 % (nach dem sog. Klassenbildungserlass) bereits jetzt zum kommenden Schuljahr 2014/2015 auf 75 % angehoben werden. Damit kommt die Landesregierung dem Ziel, flächendeckend gute Ganztagsschule zu gestalten, weitaus schneller nahe als zu hoffen war.

Durch entsprechende Maßnahmen wird sichergestellt, dass künftig alle Schulen, auch die kleinen Einheiten, ein gutes Ganztagsangebot vorhalten können. Um die Schulleiterinnen und Schulleiter dieser kleinen Schulen für Organisations- und Koordinationsaufgaben des Ganztages zu entlasten, wird das Kultusministerium deren Unterrichtsverpflichtung um bis zu einer Stunde reduzieren.

Keine Schule wird aufgrund der neuen Regelungen schlechter gestellt sein.

Im Zuge der Neustrukturierung des Ganztags war es stets ein Anliegen des Kultusministeriums, alle am Ganztag Beteiligten zeitnah und transparent in den Prozess einzubeziehen. Der Kultusausschuss wurde am 07.02.2014, am 21.02.2014 und ein drittes Mal am 07.03.2014 von Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums umfassend informiert. Zugleich wurde der Erlassentwurf den jeweiligen Gremien und Verbänden auf Wunsch vorgestellt und ihnen Raum gegeben, Anregungen wie auch Bedenken im Dialog zu erörtern. In Kürze werden alle Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren vorliegen, so dass mit deren Auswertung begonnen werden kann und die nächsten Schritte zu einem abgestimmten Erlassentwurf eingeleitet werden können.

Mit all den beschriebenen Maßnahmen sorgt die Landesregierung dafür, dass gute Ganztagsschule ohne zeitlichen Druck vor Ort gemeinsam von den Schulen, den Schulträgern und den Partnern der Ganztagsschule gestaltet werden kann und die Chancen ganztägiger Bildung spürbar bei den Schülerinnen und Schülern in unserem Land ankommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für den Ausbau der Ganztagsschulen ermöglicht es, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Damit wird eine sinnvolle Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten ermöglicht und zudem gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler individuell bestmöglich gefördert werden.

Neben dem Einsatz von Lehrkräften ist die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen mit unterschiedlichen Kompetenzen ein weiteres Qualitätsmerkmal guter Ganztagsschule. Die Kooperation mit externen Partnern bleibt unverändert ein bedeutendes Element in der Ausgestaltung der Ganztagsschule.

Die Frage, welches Verhältnis von Lehrerstunden zu Budget mittelfristig anzustreben ist, wurde intensiv erörtert. Es bestand Konsens, dass der Anteil der Lehrerstunden überwiegen solle, um den Qualitätsanspruch und den Wandel von dem Betreuungsangebot hin zum Bildungsangebot zu unterstreichen. Der vorliegende Erlassentwurf benennt als anzustrebendes Ziel ein Verhältnis von 60 % Lehrerstunden zu 40 % Budget.

Die Schulen können bis zu 40 % der Ganztagszusatzbedarfstunden budgetieren. Schulen haben bezüglich ihrer bisher budgetierten Stunden Besitzstand und können darüber hinaus weitere budgetierte Stunden bis zu maximal 25 % oberhalb der bisher budgetierten Ganztagsstunden erhalten. Es werden also nur die nach den o. g. Regelungen zulässigen budgetierten Stunden gewährt.

Das von einer Schule beantragte Verhältnis von Lehrerstunden zu Budget kann wie in den Vorjahren weiterhin jährlich an den aktuellen Bedarf der Schule den Rahmenvorgaben entsprechend angepasst werden.

Zu 2:

Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen:

Zu 3:

Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr in Schulen und Kindertagesstätten“ (Drs. 17/1174) dargelegt, werden in den niedersächsischen Schulen Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) nur über einen Kooperationsvertrag mit einer Einsatzstelle, einer Zentralstelle oder einem entsprechenden Träger eingesetzt. Hintergrund dafür ist der in § 2 Nr. 2. BFDG bzw. der in § 2 Abs.1 Nr.1 JFDG vorgegebene Beschäftigungsrahmen (Vollzeitbeschäftigung).

Eine Vollzeitbeschäftigung in den Schulen ist wegen der Unterrichtszeiten, des zeitlich begrenzten Ganztagsangebots und der Schulferien nicht möglich.

Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige an niedersächsischen Schulen als Einsatzstellen bestehen allenfalls im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, weil für diesen Personenkreis auch eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche ausreichend ist.

Die Anerkennung der Schulen als Einsatzstelle ist bisher ausnahmslos über kommunale Träger erfolgt. Vor diesem Hintergrund führt das Kultusministerium mit den kommunalen Schulträgern und Vertretern der für die Freiwilligendienste zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene Gespräche, wie die Rahmenbedingungen des künftigen Einsatzes von Freiwilligen in Schulen ausgestaltet werden können.

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