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Wie geht es mit den Ganztagsschulen in Niedersachsen weiter? (Teil 1)

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie geht es mit den Ganztagsschulen in Niedersachsen weiter? (Teil 1)
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014 - TOP 30 - Nr. 37


Die Abgeordneten Kai Seefried, Karin Bertholdes-Sandrock, André Bock, Jörg Hillmer, Clemens Lammerskitten, Ulf Thiele und Astrid Vockert (CDU) hatten gefragt:


Am 12. März 2014 hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt weitere Pläne zur Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Niedersachsen in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 12. März 2014 ist nachzulesen: „Um kleine Ganztagsschulen abzusichern, kann ihnen - je nach individueller Situation - ein weiterer Zusatzbedarf von bis zu 20 % gewährt werden.“ Worauf beziehen sich diese 20 %, und was bedeutet „je nach individueller Situation“?

2. In der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 12. März 2014 ist nachzulesen: „Ab dem kommenden Schuljahr wird die Unterrichtsverpflichtung von Schulleiterinnen und Schulleitern an sehr kleinen Ganztagsschulen daher um bis zu eine Stunde reduziert.“ Was versteht die Landesregierung unter „sehr klein“ (bitte genaue Teilnehmerzahl benennen)?

3. Wird die Landesregierung auch allen anderen Schulleiterinnen und Schulleitern von Ganztagsschulen Entlastungen z. B. in Form von Verwaltungsressourcen zur Verfügung stellen (Entlastungsstunden für Schulleitungen, Lehrkräfte oder z. B. auch in kapitalisierter Form)?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Die Landesregierung hat mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ ein großes Bildungspaket geschnürt, dessen „Herzstück“ der Ausbau der Ganztagsschule ist. Dieses Bildungspaket ermöglicht es, die rd. 1.200 offenen der insgesamt rd. 1.600 Ganztagsschulen erheblich besser und bedarfsgerechter mit Ressourcen auszustatten.

Mit dieser Maßnahme kommt die Landesregierung dem Wunsch vieler Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nach einer Ausweitung der pädagogisch gestalteten Zeit in der Ganztagsschule nach.

Wie bereits bekannt, wird der Ganztagszusatzbedarf nicht mehr klassen-, sondern teilnehmerbezogen berechnet. Dieser neue Berechnungsmodus für Ganztagsschulen wird zu einer deutlichen Verbesserung der Ressourcenausstattung führen.

Nachdem die Schulen den Schulbehörden ihre voraussichtlich am Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Februar 2014 mitgeteilt haben, konnte der auf einer soliden Planung beruhende Faktor von bislang 60 % (nach dem sog. Klassenbildungserlass) bereits jetzt zum kommenden Schuljahr 2014/2015 auf 75 % angehoben werden. Damit kommt die Landesregierung dem Ziel, flächendeckend gute Ganztagsschule zu gestalten, weitaus schneller nahe als zu hoffen war.

Durch entsprechende Maßnahmen wird sichergestellt, dass künftig alle Schulen, auch die kleinen Einheiten, ein gutes Ganztagsangebot vorhalten können. Um die Schulleiterinnen und Schulleiter dieser kleinen Schulen für Organisations- und Koordinationsaufgaben des Ganztages zu entlasten, wird das Kultusministerium deren Unterrichtsverpflichtung um bis zu einer Stunde reduzieren.

Keine Schule wird aufgrund der neuen Regelungen schlechter gestellt sein.

Im Zuge der Neustrukturierung des Ganztags war es stets ein Anliegen des Kultusministeriums, alle am Ganztag Beteiligten zeitnah und transparent in den Prozess einzubeziehen. Der Kultusausschuss wurde am 07.02.2014, am 21.02.2014 und ein drittes Mal am 07.03.2014 von Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums umfassend informiert. Zugleich wurde der Erlassentwurf den jeweiligen Gremien und Verbänden auf Wunsch vorgestellt und ihnen Raum gegeben, Anregungen wie auch Bedenken im Dialog zu erörtern. In Kürze werden alle Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren vorliegen, so dass mit deren Auswertung begonnen werden kann und die nächsten Schritte zu einem abgestimmten Erlassentwurf eingeleitet werden können.

Mit all den beschriebenen Maßnahmen sorgt die Landesregierung dafür, dass gute Ganztagsschule ohne zeitlichen Druck vor Ort gemeinsam von den Schulen, den Schulträgern und den Partnern der Ganztagsschule gestaltet werden kann und die Chancen ganztägiger Bildung spürbar bei den Schülerinnen und Schülern in unserem Land ankommen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu1:

Schulen, die mit dem neu berechneten Ganztagszusatzbedarf um weniger als 20 % besser gestellt sind als im Schuljahr 2013/2014, können einen Aufschlag von bis zu max. 20 % auf den bisherigen Ganztagszusatzbedarf der Schule erhalten.

Dabei ist die Einhaltung der Obergrenze zu beachten: Keine Schule kann mehr Ressourcen, als nach Ziffer 5.1 des gültigen „Klassenbildungserlasses“ vorgesehen ist (Faktor 1), erhalten. Der Mindestzusatzbedarf beträgt 5 Stunden.

Zu 2:

Kleine Ganztagsschulen (mit geringer Gesamt-Soll-Stundenzahl) und ihre Schulleitungen sollen gezielt entlastet werden. Ab dem kommenden Schuljahr wird die Unterrichtsverpflichtung von Schulleiterinnen und Schuleitern an sehr kleinen Ganztagsschulen daher um bis zu einer Stunde reduziert.

Die Bemessungsgröße für die Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Zahl der Lehrkräftesollstunden der Schule. So würde beispielsweise an einer kleinen Grundschule mit Ganztagsbetrieb (Regelstundenzahl 28 Stunden) die Unterrichtsverpflichtung der Schulleitung von 20 auf 19 Stunden gesenkt (siehe nachfolgende Tabelle).


Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter

Schulform

Lehrkräftesollstunden

Unterrichtsverpflichtung in Unterrichtsstunden 1)

beabsichtigte Unterrichtsverpflichtung an der Ganztagsschule

1. GS

bis unter 160

20,0

19,0


160 bis unter 175

19,5

19,0

2. HS

bis unter 180

19,5

18,5


180 bis unter 200

19,0

18,5

3. RS

bis unter 180

18,5

17,5


180 bis unter 200

18,0

17,5

4. OBS

bis unter 180

17,5

16,5


180 bis unter 200

17,0

16,5

5. GY

bis unter 240

15,5

14,5


240 bis unter 265

15,0

14,5

6. Abendgy.



keine GTS

7. IGS

bis unter 240

16,5

15,5


240 bis unter 270

16,0

15,5

8. FÖS

bis unter 160

18,5

17,5


160 bis unter 180

18,0

17,5

9. BBS



keine GTS

1) vgl. Anlage 2 der Nds. ArbZVO-Schule i. d. F. v. 2.Juli 2013

Zu 3:

Generell können Entlastungen für Schulleitungen von Ganztagsschulen durch die erhöhten Ganztags-Zusatzbedarfe eintreten, da höhere Lehrkräftesollstunden nach den Regelungen der Nds. ArbZVO-Schule eine Verminderung der Unterrichtsverpflichtung der Schulleitungen bewirken. Eine weitere Entlastung ist zurzeit nicht vorgesehen.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter Leitungsaufgaben, z. B. Aufgaben der Organisation und Koordinierung des Ganztagsbetriebs, auf Lehrkräfte unter Gewährung von Anrechnungsstunden übertragen kann. In dem Umfang, in dem Lehrkräften danach Anrechnungsstunden gewährt werden, erhöht sich allerdings die Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterin oder des Schulleiters.

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