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„Der Ganztagsbetrieb geht nahtlos weiter und Schulleitungen müssen keine Angst vor Mehrbelastung haben“ - Heiligenstadt stellt praktikable Lösung für Probleme bei Kooperationsverträgen an Schulen vor

HANNOVER. Arbeitsrechtliche Gegebenheiten machen es erforderlich, laufende sowie neue Kooperationsverträge an Ganztagsschulen anzupassen. Der Hintergrund: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes arbeiten an einigen Grundschulen sowohl am schulisch verantworteten Vormittag als auch in der Nachmittagsbetreuung, die von Kooperationspartnern der Schulen organisiert wird.

„Im Rahmen von Kooperationsverträgen dürfen keine Personen zur Durchführung von Ganztagsangeboten eingesetzt werden, die bereits – wie die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den verlässlichen Grundschulen – in einem Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen stehen“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt auf einer Pressekonferenz in Hannover. „Die Niedersächsische Landesregierung darf aus arbeitsrechtlichen Gründen eine solche Praxis nicht tolerieren. Ich weiß, dass dieses Problem von vielen engagierten Akteuren in der Schule als zusätzliche Belastung empfunden wurde.“

Heiligenstadt kündigte eine für die Schulen praktikable und schnelle Lösung an:

Das Niedersächsische Kultusministerium wird die Landesverträge auf Abfrage mit den entsprechenden Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend aufstocken und die Arbeitsverträge anpassen. Diese werden dann nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis mit dem Kooperationspartner stehen, können jedoch wie gewohnt weiter tätig sein.

Bestehende Kooperationsverträge werden nicht aufgelöst. Sie sollen im kommenden Schuljahr angepasst werden. Bis dahin können die bestehenden Verträge unbeeinträchtigt weiter geführt werden.

„Auf diese Weise geht der Ganztagsbetrieb an den Schulen aktuell und nach den Sommerferien nahtlos weiter. Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder nach wie vor ganztags in den Schulen betreut werden“, so Heiligenstadt.

Darüber hinaus machte die Ministerin (am heutigen) Mittwoch deutlich, dass Kooperationen der Schulen mit externen Partnern auch in Zukunft ein geeignetes und zulässiges Instrument zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebes sein werden. „In den vergangenen Tagen ist von Schulleitungen die Sorge formuliert worden, künftig auf die Koordinations- und Organisationsleistung der Kooperationspartner verzichten zu müssen. Dies ist ein Missverständnis. Schulleiterinnen und Schulleiter müssen keine Angst vor einer Mehrbelastung haben.“

Der Ganztagsbetrieb, stellte die Ministerin klar, liege zwar in der Gesamtverantwortung der Schulleitung, dennoch sei eine Abstimmung mit den Kooperationspartnern weiterhin problemlos möglich. Heiligenstadt verwies in diesem Zusammenhang auf vorbildliche Modelle wie in der Landeshauptstadt Hannover mit einer klaren Trennung der Zuständigkeit oder in Wolfsburg, wo eine gemeinsame Steuerungsgruppe die Koordinierung übernimmt.

„Im Rahmen der geplanten Neufassung des Ganztagsschulerlasses werden wir unter anderem darüber nachdenken, wie wir eine gemeinsame Abstimmung der Schulleitung mit dem Kooperationspartner über den Personaleinsatz institutionalisieren können. Auch hier werden wir eine für die Schulen alltagstaugliche Lösung finden.“

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.06.2013

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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