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Konjunkturpaket II: Ausstattung und Medieneinsatz verbessern

Die Förderrichtlinien des Landes zur Verbesserung der Ausstattung von Schulen, der Medienausstattung und zur Einrichtung von Innovationszentren an berufsbildenden Schulen liegen vor. Damit können die Schulträger Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Erstausstattungen, besondere Einrichtungen oder Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen beantragen. Ebenso können Projekte zur Verbesserung der Medienausstattung bewilligt werden. "Insgesamt stehen jetzt 180 Millionen Euro für bessere Schulen und bessere Medienausstattung bereit. Schnelle Planungssicherheit für die Schulträger bedeutet eine schnelle Umsetzung zur Verbesserung der Schulen", sagte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann. Die Möglichkeiten seien so flexibel gestaltet, dass die Kommunen einen weiten Entscheidungsspielraum haben. "Dies ist eine große Chance, um unsere Schulen zu modernisieren und auszubauen. Ich wünsche mir, dass die Kommunen jetzt zügig diese Chance nutzen."

Für die Medienausstattung ist vorgeschrieben, dass die Träger ein Drittel in Projekte an den Grundschulen investieren. "Der Einsatz modernster Lehrmethoden muss auch an den Grundschulen möglich sein. Hier bieten sich besonders durch mobile Lerneinheiten Chancen. So kann in unserer Wissensgesellschaft bereits früh eine Lernkultur aufgebaut werden, in der die Medienkompetenz mit modernen Lernmitteln gestärkt und die traditionellen Lernmethoden sinnvoll ergänzt werden", sagte Heister-Neumann.

Die Anträge werden von den Schulträgern gebündelt beim Kultusministerium gestellt (bis zum 30.06.2009 für Projekte in 2009 und bis zum 28.02.2010 für Projekte in 2010). Auf jeden Schulträger entfällt ein festes Kontingent, das sich auf Basis der Schülerzahlen berechnet.

Berufsbildende Schulen können auf Antrag des Schulträgers zu Schwerpunktschulen als Innovations- und Zukunftszentrum ausgebaut werden. Dieses kann zum Beispiel im Bereich Mechatronik- und Robotiksysteme oder alternative Antriebe in der Fahrzeugtechnik erfolgen. "Innovationsfähigkeit ist die Grundlage, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Durch die Einrichtung von Schwerpunktschulen im berufsbildenden Bereich steigern wir die Wettbewerbsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und stärken die ganze Region", sagte Heister-Neumann.

Auf einer Website zum Zukunftsinvestitionsgesetz stellt die Landesregierung alle Informationen zur Umsetzung des Konjunkturpakets II bereit.

Die Förderrichtlinien zum Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur sowie Übersichten über die Kontingente der Schulträger können auch in der Infospalte links heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch Antragsformulare mit den entsprechenden Anlagen.

Euromünzen auf Börsendiagrammen

Pressemitteilung vom 22. Juni 2009

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