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Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen

Vor fast 20 Jahren hat im November 2004 der Niedersächsische Landtag auf Anregung der Landesregierung einstimmig die Gründung der „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ mit Sitz in Celle beschlossen. Mit ihr wird das Land Niedersachsen wie in der Vergangenheit auch zukünftig die Arbeit bestehender Gedenkstätten und Initiativen unterstützen. Laut Gesetzesauftrag soll die Stiftung „dazu beitragen, dass das Wissen über das Geschehene in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wach gehalten und weiter getragen wird.“ Dazu wurden ihr vom Land die Gedenkstätte Bergen-Belsen sowie die Gedenkstätte für die Opfer nationalsozialistischer Justiz in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel übertragen.

Gedenkstättenarbeit ist jedoch nicht nur staatliche Aufgabe, sondern auch bürgerschaftlicher Auftrag. Die Stiftung unterstützt daher die regionale Gedenkstättenarbeit weiterer von Vereinen, Initiativen und Kommunen getragener Gedenkstätten als Erinnerungsorte. Diese Erinnerungslandschaft hat sich in Niedersachsen vielgestaltig und lebendig entwickelt.

Die Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus erinnern nicht nur an Ausgrenzung, Entrechtung und Vernichtung in den Jahren der Diktatur und dokumentieren die Leiden der Menschen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft rassistisch oder politisch motivierter Verfolgung ausgesetzt waren. Gleichzeitig verweisen sie als Orte gelebter Demokratiebildung auf Gegenwart und Zukunft: Vor ihrem historischen Hintergrund zeigt sich die Bedeutung von gesellschaftlicher Toleranz, Solidarität und gelebter Zivilcourage, Achtung der Menschenwürde und Einhaltung der Menschenrechte unabhängig von ethnokultureller Herkunft, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder soziökonomischem Status.


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