Mit Kabinettsbeschluss vom 19. April 2005 wurde die Niedersächsische Schulinspektion (NSchI) mit Wirkung vom 1. Mai 2005 errichtet. Sie untersteht der Aufsicht des Kultusministeriums und hat ihren Sitz in Bad Iburg.
Niedersachsen war damit das erste Bundesland, das eine eigenständige Schulinspektion eingerichtet hatte. Sie ist Teil der Schulaufsicht des Landes, allerdings in ihren Evaluationsaufgaben organisatorisch und personell getrennt von der Schulaufsicht im engeren Sinn.
Die NSchI führt an allen öffentlichen Schulen des Landes auf der Grundlage des Erlasses "Schulinspektion in Niedersachsen" vom 7. April 2006 regelmäßig Schulinspektionen durch. Eine erste Bestandsaufnahme (Qualitätsbewertung aller Schulen) erfolgte bereits; sie soll bis voraussichtlich 2011 abgeschlossen sein. Seit Februar 2006 waren zunächst 25 Schulinspektorinnen und Schulinspektoren im Einsatz, weitere rund 30 sind bis Ende 2006 qualifiziert worden. Bis Mai 2008 sind insgesamt knapp 40 % der niedersächsischen Schulen inspiziert worden.
Die Ergebnisse der Schulinspektionen werden in Form eines schriftlichen Berichts an die Schulen und an die Landesschulbehörde übermittelt. Sie sollen für gezielte Maßnahmen der Qualitätsverbesserung genutzt werden. Ein öffentliches Ranking der Schulen ist nicht beabsichtigt.
Unter Bezugnahme auf das Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vom 17. Juli 2006 (§ 38 c) erhält ab sofort auch der Schulträger – abweichend von der Regelung im o. g. Erlass – den vollständigen Inspektionsbericht.
Schule und Schulträger können zum Entwurf des Inspektionsberichts eine Stellungnahme abgeben, die von der NSchI geprüft und dem abschließenden Bericht beigefügt wird. Die Schule bzw. die schulischen Gruppen haben außerdem die Möglichkeit, über einen Evaluationsbogen zum Ablauf der Inspektion eine Rückmeldung zu geben.
Die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren werden vor der Übernahme dieser Funktion durch eine Qualifizierungsmaßnahme auf ihre künftige Tätigkeit intensiv vorbereitet.
Das Konzept der NSchI (Aufgaben, Stellung zu den Schulen und zur Schulaufsicht, Organisation und Methoden) wurde in wesentlichen Grundlagen von der Arbeitsgruppe "Schulinspektionssysteme" erarbeitet und mit dem Abschlussbericht vom 21. Februar 2005 vorgelegt.
Zu den Aufgaben der NSchI gehören die Qualitätsermittlung jeder einzelnen Schule in Niedersachsen sowie die Evaluation einzelner Bereiche des niedersächsischen Schulwesens. Durch Analyse der Stärken und Schwächen werden die Qualität jeder einzelnen Schule und die Bereiche mit dringendem und langfristigem Verbesserungsbedarf ermittelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Unterrichtsqualität. Die Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität erfolgt auf der Basis eines Qualitätsprofils, das derzeit 16 Qualitätskriterien und rund 100 Teilkriterien umfasst, die teilweise schulformspezifisch variieren. Für den Bereich der allgemein bildenden Schulen sind einzelne Teilkriterien sowie Bewertungsnormen im April 2006 noch einmal verändert worden. Für die berufsbildenden Schulen liegt ein etwas abweichendes, ebenfalls noch einmal modifiziertes Qualitätsprofil vor.
Die NSchI legt eine Nachinspektion fest (zumeist etwa ein bis zwei Jahre nach der Erstinspektion), wenn acht oder mehr der derzeit 15 bewerteten Qualitätskriterien und/oder wenn drei oder mehr der Qualitätskriterien zum Lehrerhandeln im Unterricht mit "schwach" oder "eher schwach als stark" bewertet werden. Das ist bisher bei rund 5% der Schulen der Fall.
Die wichtigsten Inspektionsinstrumente (Stand April 2006) finden Sie unter "Downloads".
Der sog. Erhebungsbogen, der im Vorfeld der Schulinspektion von der Schulleitung auszufüllen ist, befindet sich in Überarbeitung und wird danach ebenfalls an o. g. Stelle veröffentlicht.