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Pfad  >  Home  >  Themen  >  Unsere Schulen  >  Berufsbildende Schulen  >  Ordnungsmittel für den Unterricht (Lehrpläne)
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Ordnungsmittel der berufsbildenden Schulen

Die in Niedersachsen geltenden Lehrpläne für die einzelnen Schulformen und Unterrichtsfächer der berufsbildenden Schulen sind in der Übersicht über die Ordnungsmittel für den Unterricht in berufsbildenden Schulen, dem sogenannten "Ordnungsmittelerlass" (siehe nebenstehenden Link) aufgeführt.

Für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule werden in der Regel die von der Kultusministerkonferenz (KMK) erarbeiteten Rahmenlehrpläne direkt umgesetzt. Ist eine spezielle Anpassung dieser Rahmenlehrpläne auf niedersächsische Erfordernisse notwendig, geschieht dies durch Richtlinien.

Für Bildungsgänge und Unterrichtsfächer, für die im Allgemeinen keine KMK-Vorgaben bestehen, werden Rahmenrichtlinien erstellt.

Die genannten Ordnungsmittel weisen Mindestanforderungen aus und schreiben die Lernziele und Lerninhalte für den Unterricht verbindlich vor. Die Zeitrichtwerte sowie die Hinweise zum Unterricht und zur Methodik stellen Empfehlungen dar und sind als Anregungen für die Lehrkräfte zu verstehen.

Materialien sind unverbindliche Beispiele als Angebot für die Unterrichtsgestaltung der Lehrkräfte nach den Vorgaben der Rahmenlehrpläne, Richtlinien und Rahmenrichtlinien.

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