Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Ganztagsangebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilweise offener Form organisiert sind. Es gibt auch Ganztagsschulen, die das Angebot an drei Tagen vorhalten. Neben ganztagsspezifischem Unterricht (Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften, Verfügungsstunden) sind außerunterrichtliche Angebote (Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften) vorgesehen (Einzelheiten im Erlass "Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule"). Erreicht werden soll eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen und emotionalen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig soll aber auch ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufstätigkeit der Eltern geleistet werden.
Ziel ist es auch, mit außerschulischen Trägern zu kooperieren und deren Angebote in die Schule einzubeziehen. Ein verbindlicher Rahmen zur Zusammenarbeit wurde mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe und dem Malteser Hilfsdienst vereinbart. Auch der LandesSportBund Niedersachsen, der Landesmusikrat und der Landesverband der Musikschulen, der Landesjugendring sowie die Landesvereinigung für kulturelle Jugendbildung, der Landesverband der Kunstschulen die Landeslandfrauenverbände, der Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen sowie der Museumsverband und der Arbeitskreis Museumspädagogik unterzeichneten entsprechende Kooperationsvereinbarungen zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Ganztagsschulen.
Das Niedersächsische Schulgesetz (§ 23 Abs. 1) sieht vor, dass die "Teilnahme an dem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot … in der Regel freiwillig" ist. Die Schülerinnen und Schüler melden sich – in der Regel für ein Schulhalbjahr – zu den ganztagsspezifischen Angeboten an und sind dann zur Teilnahme verpflichtet. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können gem. § 63 Abs. 4 NSchG an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
Zum Schuljahresbeginn 2009/10 nehmen 220 neue Ganztagsschulen den Betrieb auf. Diese neu errichteten Ganztagsschulen bieten die Nachmittagsangebote im Rahmen ihrer Unterrichtsorganisation und in Kooperation mit außerschulischen Partnern an. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden auch die neuen Ganztagsschulen zusätzliche Ressourcen für ganztagsspezifische Angebote erhalten.
In Niedersachsen werden seit dem 1.8.2009 an 880 Schulen Ganztagsangebote in unterschiedlichen Organisationsformen vorgehalten. Über die Organisationsform und über die Angebote informiert die Einzelschule.
Mit der Serviceagentur Ganztägig Lernen steht interessierten Ganztagsschulen ein Unterstützungsangebot zur Verfügung.