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Standort Osnabrück (BBS/Gym)
Bewerbungsbogen 2010
Merkblätter
PDF document, version 1.3 Merkblatt für die Bewerbung 2010
PDF, 70 KB
Einstellung von Lehrkräften für den Theorieunterricht an berufsbildenden Schulen

Aktuelle Informationen zu den Einstellungen im Jahr 2010

Im Jahr 2010 werden in einem landeseinheitlichen Einstellungsverfahren Lehrkräfte des höheren Dienstes zu den Einstellungsterminen 01.05., 02.08. und 01.11.2010 eingestellt.

Die sog. ProReKo - Schulen können auch zu anderen Terminen Ausschreibungen vornehmen.

Die Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl, ansonsten im Angestelltenverhältnis, eingestellt.

Soweit Stellen an berufsbildenden Schulen nachrangig für Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien ausgeschrieben werden, ist der Bewerbungsbogen für allgemein bildende Schulen für das dort zum 02.08.2010 geltende Verfahren zu verwenden und es sind die für dieses Verfahren geltenden abweichenden Fristen zu beachten. Nähere Informationen sind im Merkblatt für die allgemein bildenden Schulen enthalten, das voraussichtlich im April 2010 vorliegen wird.

Auch für am Lehrerberuf Interessierte ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung gibt es die Möglichkeit, sich zu bewerben, wenn die Stellen entsprechend ausgeschrieben sind. Informationen dazu finden Sie in dem entsprechenden Merkblatt auf dieser Internetseite.

Landeseinheitliches Einstellungsverfahren:
Die Einstellungsmöglichkeiten für das Jahr 2010 werden in der Zeit vom 22.01.-29.01.2010 bekannt gegeben. Die Bewerbungsfrist endet am 29.01.2010; sie ist aber keine Ausschlussfrist. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist kann eine Bewerbung bei Stellen einbezogen werden, für die noch kein Auswahlvorschlag erarbeitet worden ist.

Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich auch Lehrkräfte bewerben, die die 2. Staatsprüfung nach dem Bewerbungsschluss ablegen und deren Vorbereitungsdienst spätestens am 31.10.2010 endet.

Die Einstellungen werden auch im Jahr 2010 durch die berufsbildenden Schulen selbst vorgenommen. Die Anschriften der Schulen finden Sie in der Infospalte unter "Anschriftenliste der berufsbildenden Schulen".

Allgemeine Auskünfte erteilt auch die Landesschulbehörde (Standorte Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück). Die Adressen der Standorte der Landesschulbehörde finden Sie unter dem Link Landesschulbehörde.

ProReKo - Schulen:
Die am Modellversuch "Projekt Regionale Kompetenzzentren" beteiligten Schulen (ProReKo - Schulen) haben die Möglichkeit, ihre Stellen im landeseinheitlichen Verfahren bekannt zu geben. Sie können ihre Stellen aber auch unabhängig vom landeseinheitlichen Verfahren ausschreiben. Diese Stellenausschreibungen und die Bewerbungsfristen können Sie bei den Schulen direkt abrufen (siehe Link "ProReKo - Schulen").

PKB-Schulen:
Personalkosten budgetierte berufsbildende Schulen können weitere befristete Beschäftigungsmöglichkeiten ausschreiben. Nähere Informationen sind über die Internetadresse www.nibis.de auf den Homepages der berufsbildenden Schulen abrufbar: Pfad auf www.nibis.de: Institutionen, niedersächsische Schulen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Landesschulbehörde am örtlich zuständigen Standort oder an die jeweilige berufsbildende Schule.

 Zur Erteilung des theoretischen Unterrichts werden eingestellt:

Lehrkräfte mit der Befähigung für die Laufbahn des Lehramtes an berufsbildenden Schulen (Laufbahn des höheren Dienstes)

Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gliedert sich in

  • die berufspraktische Tätigkeit, die nachgewiesen wird durch eine einschlägige Berufsausbildung in den beruflichen Fachrichtungen Pflege und Sozialpädagogik oder gleichwertige, mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeiten oder in den übrigen beruflichen Fachrichtungen eine mindestens einjährige für die jeweilige Fachrichtung förderliche berufspraktische Tätigkeit,
  • das Studium mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Abschlussprüfung (Erste Staatsprüfung bzw. Masterabschluss) in einer beruflichen Fachrichtung und einem allgemein bildenden Unterrichtsfach oder mit einer Prüfung als Diplom-Handelslehrerin/ Diplom-Handelslehrer,
  • den Vorbreitungsdienst von 1 ½ Jahren und die Zweite Staatsprüfung (Pädagogische Prüfung).
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