Schulinspektionen werden an allen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes regelmäßig, das heißt in einem Zyklus von etwa vier Jahren, durchgeführt.
Bis 2009 sollen alle Schulen des Landes mit dem Ziel einer ersten Bestandsaufnahme inspiziert worden sein. Inwieweit sich danach für alle Schulen Folgeinspektionen im 4-Jahresrhythmus anschließen, wird im Erlass nicht festgelegt. Denkbar ist auch, dass Niedersachsen dem Trend anderer westeuropäischer Schulinspektionssysteme zur sog. proportionalen Inspektion folgt. Dabei variieren Umfang, Dauer und Häufigkeit der Folgeinspektionen bei einzelnen Schulen – und zwar abhängig von den nachgewiesenen Ergebnissen einer Schule und der Qualität ihrer Selbstevaluation.
Schulen in freier Trägerschaft können auf Antrag der Schule bzw. des Schulträgers einbezogen werden. Die NSchI entscheidet darüber im Rahmen ihrer personellen und organisatorischen Möglichkeiten. Die schulgesetzlichen Grundlagen gebieten weder eine verpflichtende Teilnahme noch einen Anspruch dieser Schulen auf Schulinspektion.
Die öffentlichen Schulen sind zur Teilnahme und Mitwirkung an den Schulinspektionen verpflichtet. Das dürfte im Hinblick auf die eingangs genannten Zielsetzungen selbstverständlich sein. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf die Verantwortung der Schulleiterin und des Schulleiters für die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung der Schule zu sorgen (§ 43 Abs. 2 Nr. 8 NSchG).
Die Auswahl der Schulen folgt durch die NSchI nach dem Zufallsprinzip, wobei allerdings organisatorische Bedingungen berücksichtigt werden (z. B. einsatzbereite Schulinspektorinnen und -inspektoren in zumutbarer Entfernung von der Schule). Für die Auswahl bzw. die Einsatzplanung ist eine spezielle Datenbank entwickelt worden. Die ausgewählten Schulen werden sechs bis acht Wochen vor dem Schulbesuch informiert.
Besondere und feststehende Ereignisse, die den normalen Schulalltag stark verändern (z. B. Abschlussprüfungen, Schülerentlassungen) werden bei der Auswahl so weit wie möglich berücksichtigt. Das gilt allerdings nicht für verschiebbare Planungen (z. B. Projektwochen) oder unabwendbare Ereignisse, die zum Schulalltag gehören (z. B. Lehrererkrankungen).
Arbeitsweise der Schulinspektion
Die Inspektion einer Schule wird in der Regel von zwei Schulinspektorinnen und -inspektoren durchgeführt. Je nach Schulgröße dauert der Schulbesuch des Inspektionsteams drei oder vier Tage. In größeren Schulsystemen wird das Inspektionsteam um weitere Schulinspektorinnen oder -inspektoren ergänzt.