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Niedersächsische Schulinspektion
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PDF document, version 1.3 Erlass "Schulinspektion in Niedersachsen"
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PDF document, version 1.4 Abschlussbericht Schulinspektionssystem
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Wir über uns

Die Schulinspektion ist ein Instrument der Qualitätsentwicklung und  -sicherung für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen. Mit der Durchführung und der Ergebnisauswertung ist die Niedersächsische Schulinspektion (NSchI) beauftragt, die 2005 per Kabinettsbeschluss als eigenständige Behörde errichtet wurde.

Bei der Schulinspektion handelt es sich um eine externe Evaluation, also um eine systematische Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität durch Fachleute von außen. Zum Auftrag der Niedersächsischen Schulinspektion wird im Niedersächsischen Schulgesetz  (Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vom 17.Juli 2006) in § 123a ausgeführt:

Die Schulinspektion ermittelt als nachgeordnete Behörde der obersten Schulbehörde die Qualität der einzelnen Schulen des Landes und darüber hinaus die Qualität des Schulsystems für Maßnahmen der Qualitätsverbesserung.

Der Schulinspektion obliegt die Durchführung von Schulinspektionen und erforderlicher weiterer Evaluationen zu Einzelaspekten des Schulsystems.

Die Schulinspektion ermittelt die Qualität der einzelnen Schulen auf der Grundlage eines standardisierten Qualitätsprofils. Eine Bewertung einzelner Lehrkräfte findet nicht statt. Die Ergebnisse werden an die Schule, den Schulträger und an die nachgeordnete Schulbehörde übermittelt. Darüber hinaus sind die Ziele, Aufgaben und die grundsätzlichen Regelungen der Schulinspektion im Erlass "Schulinspektion in Niedersachsen" (RdErl. d. MK v. 07.04.2006, SVBl 5/2006, S. 154 ff.) unter Nr.1. geregelt. Dort heißt es im 5.Absatz:

"Die NSchI bereitet die Ergebnisse der durchgeführten Schulinspektionen sowie ggf. weitere Evaluationsergebnisse aus unterschiedlichen Bereichen des Schulsystems in Form periodischer Berichte an das MK auf."

Die Ergebnisse der Schulinspektionen dienen nicht dazu, systematische Schulvergleiche vorzunehmen oder eine Rangfolge guter und weniger guter Schulen aufzustellen ("Ranking”). Vielmehr sollen die Schulinspektionen fundierte Hinweise, Anregungen und Impulse für die Verbesserung der schulischen Arbeit liefern.

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