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Das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen ist 1995 eingerichtet worden und wird seitdem mit wachsender Beteiligung durchgeführt. Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms steht die Möglichkeit, an Schulen Kooperationsgruppen einzurichten, an denen Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis teilnehmen können. Nachdem Schule und Sportverein sich über Inhalte, Ziele und Dauer verständigt haben, wird von den für die Kooperationsgruppe verantwortlichen Personen ein Vertrag unterschrieben und von der Landesschulbehörde genehmigt. Geleitet werden die Kooperationsgruppen von Lehrkräften oder Übungsleiterinnen und Übungsleitern der Sportvereine, die mindestens die erste Lizenzstufe gemäß Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes nachweisen müssen.
Der Finanzierungsrahmen wurde aktuell um Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention erweitert, für die mit dem Beginn des Schuljahres 2007/2008 doppelte Förderbeträge pro Übungseinheit zur Verfügung stehen. Dafür gelten verbindliche Voraussetzungen. Das vorgegebene Genehmigungsverfahren ist zu beachten und der Antrag sorgfältig auszufüllen, damit diese Veranstaltungen als schulische Veranstaltungen gelten und die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler über den zuständigen Gemeindeunfallversicherungs-Verband versichert sind.
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