Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
MK-Logo

Suche
Start
Erweiterte Suche
Ferien in Niedersachsen
Portal Niedersachsen
Nds. Pferd Logo
Schüler mit Fallschirm
|
 Aktuelles 
|
 Themen 
|
 Die Ministerin 
|
 Wir über uns 
|
 Service  | - - - -
Pfad  >  Home  >  Themen  >  Unsere Schulen  >  Allgemein bildende Schulen  >  Kollegs
- - - -
Allgemein bildende Schulen
Grundschule
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Förderschule
Kollegs
Niedersachsen macht Schule - Niedersachsen machen Schule
Allgemeine Hinweise
Merkblatt zu den Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch
PDF, 49 KB
Rechtsvorschriften
VO-AK 2005
PDF, 99 KB
EB-VO-AK 2005
PDF, 122 KB
Der zweite Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, die Fachhochschulreife zu erwerben.

- - - -