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Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wird die Sprachförderung vor der Einschulung auf ein ganzes Jahr ausgeweitet.
In diesem Zusammenhang wurden § 54 a NSchG und der Erlass d. MK. V. 26.6.2003 "Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung"sowie das Verfahren zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse "Fit in Deutsch" entsprechend angepasst.
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