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Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Weitere Informationen
Microsoft Office Document Leitbild für die Schulaufsicht
DOC, 27 KB

 
Die Landesschulbehörde
Schulaufsicht

Die Schulaufsicht wird von den staatlichen Schulbehörden auf der Grundlage der §§ 119 – 123 des Niedersächsischen Schulgesetzes wahrgenommen. Die Schulbehörden üben die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Schulen aus. Die fachlichen Aufgaben der Schulaufsicht umfassen Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle, Personalführung, Personalentwicklung und Personaleinsatz sowie die Sicherung der Zusammenarbeit mit Schulträgern und außerschulischen Einrichtungen, wie sie im "Leitbild für die Schulaufsicht in Niedersachsen" beschrieben sind.

Die unmittelbare Aufsicht über die Schulen aller Schulformen obliegt der nachgeordneten  Landesschulbehörde mit Sitz in Lüneburg und den Abteilungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück.

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