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Nach Verabschiedung der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" vom 4.12.2003 wurde in Niedersachsen eine Neufassung des Erlasses "Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens" erarbeitet. Dabei wurden die Rechenschwierigkeiten einbezogen. Die Erarbeitung erfolgte in Abstimmung mit den Vorgaben zur individuellen Förderung und Differenzierung in den Neufassungen der Grundsatzerlasse aller Schulformen im Primarbereich und im Sekundarbereich I.
Der neue Erlass Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 4.10.2005 entspricht wesentlichen Anforderungen der Fachdiskussion und den Forderungen von Eltern und Lehrkräften.
Wichtige Inhalte des neuen Erlasses:
- Rechenschwierigkeiten werden berücksichtigt;
- die Bedeutung des Erstunterrichts wird betont;
- Lesen und Schreiben werden als Aufgabe aller Unterrichtsfächer verstanden;
- die Entscheidung über Förderung liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule;
- die schulische Förderung ist nicht an das Vorliegen ärztlicher oder psychologischer Gutachten gebunden, aber vorgelegte Gutachten müssen pädagogisch ausgewertet und interpretiert werden;
- Förderung wird ggf. bis zum Ende des Sekundarbereichs I in allen Unterrichtsfächern fortgeschrieben;
- es können Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs gewährt werden.
Um ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung im Zeugnis zu vermerken, wird folgende Formulierung empfohlen:
"Auf Beschluss der Klassenkonferenz vom … ist im Lesen/Rechtschreiben/Rechnen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung im Schulhalbjahr/Schuljahr abgewichen worden."
Nach Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme hat die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Empfehlung "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" überarbeitet. Die bisherige Fassung vom 03.12.2003 wurde präzisiert und um einen Abschnitt zur Rechenschwäche ergänzt: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_12_04_Lese_Rechtschreibschwaeche.pdf
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