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Der Schulunterricht wird auf der Grundlage von Lehrplänen erteilt, die das Kultusministerium erlässt. |
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Die in Niedersachsen geltenden Lehrpläne für die einzelnen Schulformen und Unterrichtsfächer der berufsbildenden Schulen sind in der Übersicht über die Ordnungsmittel für den Unterricht in berufsbildenden Schulen, dem sogenannten „Ordnungsmittelerlass“ aufgeführt. |
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