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Nichtschülerprüfungen

In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, mithilfe einer so genannten Nichtschülerprüfung bzw. einem Nichtschülerabitur Schulabschlüsse nachzuholen. Es können Abschlüsse aller allgemein bildenden Schulen und, soweit die Prüfungsvoraussetzungen dies zulassen, auch die Abschlüsse der berufsbildenden Schulen erworben werden. Dies ist in § 27 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt.

Für die Zulassung zur und Ablegung der Prüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Fragen zu den einzelnen Möglichkeiten beantworten die Ansprechpartner in den jeweiligen Abteilungen der Landesschulbehörde gerne.

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